Editorial

Hohe Standards vs. Pragmatismus: Warum die EU in Sachen Wasserstoff nicht überregulieren darf

Noch fehlt es an Infrastruktur und Nachfrage: Eine Baustelle mit wasserstofftauglicher Pipeline in Bayern

Noch fehlt es an Infrastruktur und Nachfrage: Eine Baustelle mit wasserstofftauglicher Pipeline in Bayern Foto: Stefan Puchner/dpa

Es gibt viele Witze über die Regulierungswut der EU – und doch steckt dahinter meist eine sinnvolle Verordnung. Der berüchtigte maximale Gurkenkrümmungswinkel von zehn Millimetern auf zehn Zentimeter Salatgurke zum Beispiel war ursprünglich ein Impuls aus dem Handel selbst und kein Hirngespinst von EU-Bürokraten. Aus ganz praktischen Gründen, denn gerade Gurken lassen sich leichter, platzsparender und dadurch günstiger transportieren als krumme Gurken. Die Verordnung wurde – auch wegen der vielen Negativschlagzeilen – schon 2009 wieder abgeschafft. Der damals vorgeschlagenen Gurkenkrümmung folgen jedoch bis heute die meisten Großhändler. 

Über die berühmten Gurken hinaus stellt die Regulierung der Märkte eine der wichtigsten Aufgaben der Union dar. Wie wichtig diese Aufgabe ist, zeigt jüngst der AI Act. Nach langem Weg durch die Institutionen hat die EU das erste KI-Gesetz der Welt verabschiedet, das Entwicklung, Einführung und Verwendung von KI-Systemen in der Union regelt. Verordnungen wie diese zeigen Wirkungen sowohl nach innen als auch nach außen. Für den europäischen Markt schaffen sie Klarheit für die Entwickler von KI und damit auch für deren Investoren. Für den Weltmarkt hofft man, mit dieser Pionierleistung einen neuen Goldstandard für verantwortungsvolle KI schaffen zu können. Es wäre nicht das erste Beispiel für den sogenannten Brüssel-Effekt, die Übernahme von Rechtsnormen, Regulierungsmaßnahmen und Standards der EU außerhalb des EU-Binnenmarktes.

Manchmal aber, auch das ist wahr, scheint die EU in ihrem Wunsch nach dem besten Standard übers Ziel hinauszuschießen. So ist zumindest der Eindruck, wenn es um das Thema Wasserstoff geht – ebenfalls Zukunftstechnologie. Aktuell sorgt die EU-Kommission mit einer neuen Wasserstoff-Regelung für Wirbel. Im Entwurf eines delegierten Rechtsakts werden die Vorgaben verschärft, wie viele CO₂-Emissionen bei der Herstellung von Wasserstoff maximal entstehen dürfen, damit dieser noch als „kohlenstoffarm“ gelten kann. Wasserstoff wird derzeit vor allem mithilfe von Erdgas hergestellt, man spricht von grauem bzw. blauem Wasserstoff (je nachdem, ob CO₂ in die Atmosphäre entweicht oder teilweise gespeichert wird). Bislang sieht die EU Wasserstoff als „kohlenstoffarm“ an, wenn er im Vergleich zu konventionellem Erdgas 70 Prozent weniger Treibhausgasemissionen verursacht. Mit der neuen Vorgabe würden die Hürden für blauen Wasserstoff steigen. Mit den neuen Grenzwerten würde die Produktion teurer. Wasserstoff ist zurzeit sowieso noch sehr teuer und muss subventioniert werden, um ihn wettbewerbsfähig zu machen. Die EU würde also Preise treiben, die sie selbst wieder drücken müsste. Noch ist die Vorgabe nicht in Kraft, das Entsetzen in Wirtschaft und Politik ist jedoch bereits groß. Man fürchtet einen Rückschritt beim dringend benötigten Netzausbau.

Die Intention hinter der neuen Vorgabe ist natürlich gut. Nur grüner Wasserstoff ist emissionsfrei und hilft auf dem Weg zur Klimaneutralität. Aber um die Industrie auf den Weg der Dekarbonisierung zu bringen, um Infrastruktur und Nachfrage zu schaffen, braucht es eine pragmatische Übergangsphase – mit grünem, grauem und blauem Wasserstoff. Die Energietransition ist teuer und risikoreich genug, sie braucht nicht noch höhere Hürden.

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