Kommentar
Die Regierung übernimmt weiterhin keine Verantwortung für Menschen, die alleine sterben müssen
Das Besuchsrecht liegt weiterhin in den Händen der Direktion der jeweiligen Alten- und Pflegeheime. Ob deren Entscheidung gerechtfertigt ist, kontrolliert niemand. Foto: dpa/AP/Jean-François Badias
Familienministerin Corinne Cahen lud gestern Nachmittag zur digitalen Pressekonferenz ein. Das Thema: Änderungen der Beschränkungsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nur, dass die angekündigten Änderungen eigentlich keine sind.
Cahen verkündete feierlich, dass Alten- und Pflegeheime nun – unter Beachtung strenger Sicherheitsregeln – wieder Besucher empfangen dürfen. Ob das mit dem nötigen Sicherheitsabstand, einer Plexiglasscheibe oder einer wasserabweisenden Schutzbluse passiert, hängt von den Möglichkeiten des jeweiligen Hauses ab.
Tatsächlich haben viele Altenheime solche Besuche bereits vor der gestrigen Pressekonferenz ermöglicht. Wer wollte, konnte sie also auch schon vorher erlauben. Das Gleiche gilt auch für die Genehmigung, einen sterbenden Menschen ein letztes Mal besuchen zu dürfen. Seit dem Anfang der Krise überließ die Regierung der Direktion des jeweiligen Alten- und Pflegeheims die Entscheidung, Ausnahmegenehmigungen zu gestatten. Nicht alle haben das getan.
Genau hier liegt das Problem. Das Besuchsrecht ist eine Empfehlung des Ministeriums. Genau wie es auch eine Empfehlung ist, Angehörigen den Abschied von geliebten Menschen, die im Sterben liegen, zu gewähren. Die Entscheidung liegt jedoch weiterhin bei der Direktion der jeweiligen Häuser. Ob deren Entscheidung gerechtfertigt ist, wird nicht kontrolliert. Die Regierung übernimmt also auch weiterhin keine Verantwortung für Familien, die sich nicht verabschieden dürfen, und für Menschen, die alleine sterben, nachdem sie seit dem Besuchsverbot isoliert waren.