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Die 1,5-Meter-Regel ist zwar großzügig, aber …

Die 1,5-Meter-Regel ist zwar großzügig, aber …

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

(Zum Leserbrief von Nico Klein im Luxemburger Wort vom 23. August 2023)

Ja, die Abstandsregel beim Überholen von Fahrrädern im Straßenverkehr ist in der Tat etwas großzügig ausgefallen, aber wohl wissend, dass dies immer an der Einschätzung des Autofahrers liegt. Der kann ja auch da vorher nicht den Zollstock, besser gesagt Meterstock, zur Hand nehmen.

Um auf den Leserbrief vom Herrn Nico Klein zurückzukommen, will ich ihm mal nach meinen Ansichten mitteilen, was ich für richtig erachte, und das ist die Lösung a „Er fährt (Autofahrer) hinter dem Fahrrad her, solange nicht genug Platz sich anbietet, um legal das Fahrrad zu überholen“.

Alles andere ist gesetzwidrig, gefährlich und falsch!

Nun ja, dass das Fahrrad oft noch weniger als 15 km drauf hat, je nach den Umständen, ist mir bewusst, aber Stau gibt es sowieso überall, zumal innerorts. Wenn jetzt ein Langsam-Autofahrer oder Traktor oder Straßen-Kehrbürste vor ihnen herfährt, Herr Klein, dann müssen sie auch hinterherfahren.

Die Höchstgeschwindigkeit von 50 km innerorts ist wohlverstanden eine Höchstgeschwindigkeit und keine Mindestgeschwindigkeit. Ich würde noch eher 30 km/h oder wenigstens 40 km/h als besser betrachten innerhalb von Ortschaften als die 50! Und keiner ist dazu verpflichtet, mit 50 km durch die Ortschaften zu rasen, auch wenn er freie Bahn hat. 

Was mich mehr stört im Straßenverkehr innerhalb der Ortschaften und auch noch teilweise auf Landstraßen, das sind diese elektrisch getriebenen kleinen Trottinetten, die ohne Beachtung der elementaren Verkehrsregeln von meist Kindern oder Jugendlichen und Erwachsenen dort gefahren werden!

Ist das überhabt legal und erlaubt? Darüber sollten Sie mal einen Leserbrief schreiben, hiermit hab ich eine Vorlage gegeben!

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