Leitartikel
Der Streit um die Rechtsstaatlichkeit ist ein Armutszeugnis
Beim Video-Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am Donnerstagabend wurde nicht ersichtlich, wie der Streit um den EU-Haushalt und die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beigelegt werden kann Foto: dpa/AP Pool/Olivier Matthys
Derzeit ist nicht absehbar, wie die EU-Staaten die Blockadehaltung Polens und Ungarns bei der Freigabe des mehrjährigen Finanzplans, woran ebenfalls der 750 Milliarden Euro schwere Wiederaufbaufonds gekoppelt ist, lösen können. Zumal die Regierungen in Warschau und Budapest eigentlich ein anderes Gesetz im Visier haben, das die Zurückhaltung von EU-Geldern durch die Kommission vorsieht, wenn ein Mitgliedstaat sich nicht an die in der EU geltenden Grundprinzipien hält, wie sie in Artikel 2 des Lissabonner Vertrags festgeschrieben sind. Warum der ungarische Regierungschef Viktor Orban und der Vorsitzende der polnischen Regierungspartei PiS, Jaroslaw Kaczynski, sich dagegen wehren, liegt auf der Hand: Ihre politischen Absichten laufen diesen Grundprinzipien, die in der laufenden Debatte auf den Begriff Rechtsstaatlichkeit reduziert werden, zuwider. Das zeigen die Verfahren wegen „der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte der EU“, die derzeit gegen beide Länder laufen. Das zu Polen wurde von der EU-Kommission initiiert, das zu Ungarn vom Europäischen Parlament.