Staatsanwaltschaft teilt mit

Toter 71-Jähriger im Gefägnis Uerschterhaff: „Natürlicher Tod ohne Einwirkung von außen“

Der Mann, der am Sonntag im Untersuchungsgefängnis Uerschterhaff gestorben ist, kam aufgrund natürlicher Umstände ums Leben. Das erklärt die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung am Freitag.

Älterer Mann im Gefängnis Uerschterhaff Sanem, symbolisch für Todesfall eines 71-Jährigen im Haftzentrum am Sonntag

Im Gefängnis Uerschterhaff in Sanem ist am Sonntag ein 71-Jähriger gestorben Foto: Editpress-Archiv/Vincent Lescaut

Ein 71-jähriger Mann ist am Sonntagmorgen im Untersuchungsgefängnis „Uerschterhaff“ in Sanem gestorben. Wie die Justiz am Freitag mitteilt, wurde mittlerweile eine Obduktion gemacht. Das Resultat: „Nach den vorläufigen Ergebnissen der Autopsie handelt es sich um einen natürlichen Tod ohne Einwirkung von außen.“

Bereits am Sonntag hatt die Staatsanwaltschaft in einem Kommuniqué erklärt, dass „erste Erkenntnisse laut Justiz keine äußeren Anzeichen“ hatten erkennen lassen.

Polizeibeamte hatten den Mann am Sonntagmorgen festgenommen. Er hatte sich mit einem Taxifahrer gestritten. Bei der Kontrolle auf der Wache erkannten die Polizisten, dass eine Fahndung nach dem Mann läuft – wegen einer Zwangsmaßnahme. Eine Zwangsmaßnahme erlaubt es den Beamten, einer Person die Freiheit zu entziehen, um „die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile sicherzustellen“, schrieb die Justiz am Sonntag.

Mann wurde auf Krankenstation gebracht

Der 71-Jährige wurde deswegen zur Justizvollzugsanstalt „Uerschterhaff“ gebracht. Bei seiner Ankunft gegen 5.31 Uhr stellten die Beamten laut Justiz fest, dass der Mann sich „nicht sehr wohlfühlte“. Er wurde sofort zur Krankenstation gebracht. Trotz medizinischer Versorgung verschlechterte sich sein Zustand. „Der Rettungsdienst wurde angefordert, doch leider erwiesen sich alle Wiederbelebungsversuche als vergeblich, und schließlich wurde der Tod festgestellt“, schreibt die Justiz.

Daraufhin wurde die Staatsanwaltschaft informiert und eine Autopsie durch einen Gerichtsmediziner angeordnet, um die Todesursache zu ermitteln. Auch die Spurensicherung der Kriminalpolizei begab sich vor Ort.

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