Bürgermeister zwischen Pflicht und Eigennutz

Staatsanwalt sieht klare Interessenvermischung bei Roberto Traversini – vier Jahre auf Bewährung gefordert

Im Fall Roberto Traversini sieht die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Interessenvermischung als erwiesen an. Der Vertreter der Anklage forderte deshalb unter anderem eine Haftstrafe von vier Jahren mit integralem Strafaufschub.

Roberto Traversini und Lebensgefährtin vor Gericht, Haftstrafe und Geldstrafe drohen im Gerichtsverfahren

Roberto Traversini und seine Lebensgefährtin vor Gericht. Ihm droht Haft, ihr eine Geldstrafe. Zeichnung: Kim Kieffer/Editpress

Gut sechs Jahre nach Beginn der Ermittlungen kommt der Staatsanwalt zum Schluss, dass Roberto Traversini seine Position als Bürgermeister und Präsident der Beschäftigungsinitiative CIGL genutzt habe, um private Interessen durchzusetzen. Dies bedeute nicht zwangsläufig besonders schwere Verfehlungen, aber mutmaßliche Straftaten.

Ein zentraler Punkt sei die Vorabstimmung zu Änderungen im Bebauungsplan der Gemeinde Differdingen. Es habe grundsätzlich das Interesse bestanden, eine Gartenbauzone in eine Wohnzone umzuwandeln. Dieses Interesse bestehe unabhängig davon, ob man dies tatsächlich wolle oder nicht, selbst was danach geschehe, sei dabei unerheblich. Entscheidend sei, dass Traversinis privates Interesse mit dem Allgemeininteresse kollidierte oder zumindest involviert war.

Ein weiterer Punkt betrifft die von einem Praktikanten erstellen Pläne, unter anderem zu einem Haus der Lebensgefährtin des damaligen Bürgermeisters. Obwohl offensichtlich niemand Böses beabsichtigt habe und Traversini wie Praktikant nachvollziehbar gehandelt hätten, so der Staatsanwalt, sei dem Praktikanten mit öffentlichem Gehalt ein privater Auftrag erteilt worden. Der Strafkodex sei eindeutig: Illegale Interessenwahrnehmung und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Persönliches Interesse sei vorhanden gewesen – wenn nicht materiell, dann moralisch, etwa um seiner Lebensgefährtin ein guter Partner zu sein.

Besonders schwer

Besonders schwer wiege laut Staatsanwalt ein Vertrag mit einer Baufirma für Arbeiten an der Straße des später von Traversini geerbten Hauses. Mit knapp 130.000 Euro ein finanziell bedeutendes Projekt. Traversini habe sich dafür eingesetzt, die Arbeiten durchführen zu lassen, das Gesetz über öffentliche Ausschreibungen ignoriert, sich kaum mit anderen abgesprochen und das Haushaltsbudget erhöht. Hier liege eine klare Interessenvermischung sowie ein Gesetzesverstoß vor: Veruntreuung öffentlicher Gelder. Traversini müsse gewusst haben, wem diese Arbeiten zugutekommen würden: letztlich ihm selbst, sobald er das Haus der Familie G. erbe.

Ähnlich problematisch seien die CIGL-Weiterbildungsmaßnahmen mit Pflastersteinen, „zufällig“ am Haus der Familie G. Das Material sei über einen Haushaltsposten bezahlt worden, der nichts mit solchen Arbeiten zu tun habe, dem Hauseigentümer wurde nichts in Rechnung gestellt. Es habe eine falsche Buchung gegeben, was als versuchter Betrug gewertet werden könne.

Noch gravierender sei das Geländer gegen Wildschweine am Haus der Familie G. (8.000 Euro). Traversini habe die Arbeiten beim CIGL veranlasst, die Kosten von der Gemeinde tragen lassen und erst 15 Monate später zurückerstattet. Es gab keine Genehmigung, der Fall zeige klare Interessenvermischung.

Zu viel Pragmatismus

Der Staatsanwalt erkennt Traversini als engagierten Politiker an, warnt aber vor zu viel Pragmatismus. Einzelne Fehler könnten Irrtümer sein, doch hier hätten sich zu viele ungewöhnliche und für Traversini untypische Vorgänge gehäuft. Schaden sei entstanden, auch wenn dieser nachträglich finanziell ausgeglichen wurde.

Er fordere deshalb vier Jahre Freiheitsstrafe mit vollständigem Strafaufschub. Eine Geldstrafe nach Ermessen des Gerichts sowie den Entzug verschiedener Rechte für fünf Jahre, insbesondere politischer Mandate und anderer öffentlicher Ämter. Das Strafmaß solle auch eine abschreckende Wirkung haben.

Die Lebensgefährtin Traversinis sei lediglich in geringem Maße beteiligt gewesen, so der Staatsanwalt. Gegen sie soll nur eine Geldstrafe verhängt werden. Der Gemeindebeamte soll freigesprochen werden, da ihm kein Vorwurf gemacht werden kann.

Der Prozess wird am Montag mit dem Plädoyer von Traversinis Anwalt fortgesetzt. Bis zum endgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

Umweltziel der Hauptstadt

Bis 2030 sollen 30.000 zusätzliche Bäume gepflanzt werden