Roberto Traversini schuldig gesprochen
Verurteilung in erster Instanz: Haft, Geldstrafe und fünf Jahre kein öffentliches Amt
Der ehemalige Differdinger Bürgermeister Roberto Traversini wurde am Donnerstagmorgen wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten in der Gemeindeverwaltung sowie im Zusammenhang mit der Beschäftigungsinitiative CIGL in erster Instanz verurteilt.
Roberto Traversini und seine Lebensgefährtin vor Gericht: nach dem Urteilsspruch ließen sie ihre Anwälte sprechen Grafik: Kim Kieffer
Das Gericht sprach den früheren Differdinger Bürgermeister und ehemaligen Abgeordneten Roberto Traversini (Grüne) am Donnerstagmorgen in den Hauptanklagepunkten schuldig. Es verurteilte Traversini in erster Instanz zu drei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Zudem darf er während fünf Jahren kein öffentliches Amt bekleiden.
Zum Urteil sagte Traversinis Anwalt Me Grasso, das Gericht habe das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß auf das gesetzlich mögliche Minimum festgesetzt. Gleichzeitig blieben für ihn und seinen Mandanten Fragen offen, vor allem mit Blick auf den Freispruch in Bezug auf den Vorwurf der Fälschung. „Entscheidend wird jetzt die schriftliche Urteilsbegründung sein. Wir müssen das Urteil zunächst im Detail lesen und analysieren. Erst danach können wir beurteilen, ob eine Berufung sinnvoll ist.“ Eine Entscheidung über eine Berufung falle daher nicht sofort.
Lebensgefährtin
Die Lebensgefährtin des Hauptbeschuldigten wurde indes zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Hierzu sagte ihr Anwalt, Me Pietropaolo, dass auch in diesem Fall zunächst die schriftliche Begründung abgewartet und geprüft werden müsse. Erst danach lasse sich sagen, ob das Urteil akzeptiert oder angefochten werde. „Wir haben auf Freispruch plädiert, weil wir keine Straftat erkennen konnten. Dieser Meinung sind wir weiterhin. Deshalb wollen wir zunächst die Argumentation des Gerichts verstehen, die zur Verurteilung geführt hat.“ Wichtig sei dabei unter anderem die Frage, welche Folgen das Urteil für das „Casier judiciaire“ seiner Mandantin haben könne. Das müsse noch genau juristisch analysiert werden; danach werde man weitersehen.
Ein dritter Beschuldigter, ein Gemeindebeamter, wurde am Donnerstagmorgen hingegen von sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen.
Hintergrund
Zum Hintergrund: Traversini, früher Politiker von „déi gréng“, war vor Gericht wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten in der Gemeindeverwaltung sowie im Zusammenhang mit der Beschäftigungsinitiative CIGL angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft auf Bewährung, eine angemessene Geldstrafe sowie die Aberkennung politischer und ziviler Rechte gefordert. Die Anklage vertrat die Auffassung, Traversini habe seine Mandate missbraucht, um persönliche Interessen durchzusetzen.
Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück. Traversinis Anwalt Me Grasso hatte erklärt, sein Mandant habe stets im öffentlichen Interesse gehandelt. Er forderte eine Aussetzung des Urteils oder alternativ eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.