Valentiny vs. Gemeinde Schengen

Schengen soll zahlen: Bezirksgericht fällt Urteil im Streit zwischen Gemeinde und Architektenbüro

Nach Vertragskündigung vor drei Jahren: Der Rechtsstreit mit dem Architektenbüro endet vorerst mit einer Niederlage für die Gemeinde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Architekten François und Anna Valentiny im Februar 2024 portraitiert, bekannt für innovative Architektur und Design

Die Architekten François und Anna Valentiny im Februar 2024 Foto: Editpress-Archiv/Fabrizio Pizzolante

Der Streit zwischen der Gemeinde Schengen und dem Architektenbüro „Valentiny hvp architects“ hat eine neue Wendung genommen. Das Bezirksgericht verurteilte die Gemeinde am 9. Januar 2026 zu einem Schadenersatz von rund 180.000 Euro. Hintergrund ist die einseitige Vertragskündigung durch den Gemeinderat im Jahr 2023.

Im Dezember 2022 hatte das Büro „Valentiny hvp architects“ von der Gemeinde den Auftrag erhalten, beim kommunalen Großprojekt mitzuhelfen. Konkret ging es um den Teilbebauungsplan (PAP) für den Schulcampus, die Sporthalle sowie die Feuerwehrkaserne. Am 4. Mai 2023 erklärte Bürgermeister Michel Gloden schließlich, dass eine Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro aufgrund unterschiedlicher Ansichten nicht mehr möglich sei. Im November 2023 kündigte die Gemeinde die Verträge.

Daraufhin verklagte das Architektenbüro den Schöffenrat wegen Verleumdung und übler Nachrede. Das Büro scheiterte allerdings mit dieser Klage. Berufung wurde nicht eingelegt. Im Mai 2024 berichtete das Tageblatt über die Möglichkeit, dass „Valentiny hvp architects“ mit einer weiteren Klage wegen der Auflösung der Verträge vorgehen und Recht bekommen könnte.

Des einen Freud ...

Dies ist nun geschehen. Im Gespräch mit dem Tageblatt zeigt sich Jeanne Petesch, Partnerin und stellvertretende Leiterin des Architektenbüros, erleichtert über das Urteil: „Natürlich freue ich mich über das Resultat, das kann ich nicht leugnen.“ Für ihr Büro sei es schlimm, mit Vorwürfen konfrontiert zu werden, die nicht nachzuvollziehen seien. „Wenn man uns einen solchen Vertrag kündigt, spürt das Büro natürlich die Konsequenzen“, sagt Petesch und verweist auf die derzeit schwierige wirtschaftliche Lage für Architekten.

Eigentlich hatte das Architektenbüro einen Schadenersatz von rund einer Million Euro gefordert. Das Bezirksgericht schätzte den für das Unternehmen entstandenen Schaden allerdings auf lediglich 20 Prozent des Umsatzes, wodurch die Summe von rund 180.000 Euro zustande kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gemeinde hat nun laut Bürgermeister Gloden bis Anfang März Zeit, in Berufung zu gehen. Er will sich auf Nachfrage des Tageblatt nicht weiter zum Fall selbst äußern, sagt allerdings: „Wir werden uns jetzt zusammensetzen und wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob und wie wir vorgehen wollen.“ Das Bauprojekt wurde Ende Januar im Gemeinderat gestimmt. Die Bauarbeiten sollen bis Ende 2026 beginnen, die Fertigstellung ist für Herbst 2030 geplant.

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