Esch

Polizei kontrolliert Kneipen und findet dort Drogen

Gute Drogen, schlechte Drogen: Wer mit dem falschen Rauschmittel in der Kneipe sitzt, wird bestraft – auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis

Gute Drogen, schlechte Drogen: Wer mit dem falschen Rauschmittel in der Kneipe sitzt, wird bestraft – auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis Foto: Pixabay

In Esch hat die Polizei in der Nacht auf Samstag (16.9.) eine „speziell angelegte Gaststättenkontrolle vorgenommen“. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Demnach haben 20 Polizeibeamte die Ausschankgenehmigungen der Lokalbesitzer kontrolliert. Während es hierbei keine Beanstandungen gab, machte die Polizei aber noch einen „Beifang“: Die anwesenden Kunden wurden ebenfalls kontrolliert – und andere Drogen bei ihnen gefunden, als die erlaubten: In drei Fällen sei „wegen Besitz von Betäubungsmitteln Protokoll erstellt“ worden.  Die Polizei teilt allerdings nicht mit, um welche Art von Drogen in welchen Mengen es sich handelte.

In sechs weiteren Fällen wurden lediglich gebührenpflichtige Verwarnungen im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes ausgestellt. Hierbei dürfte es sich um Cannabis gehandelt haben, dessen Teil-Legalisierung keine wirkliche Freigabe bedeutete: Cannabis darf in Luxemburg nicht öffentlich mitgeführt, sondern nur innerhalb des eigenen Haushalts angebaut, aufbewahrt und konsumiert werden. Wird man im öffentlichen Raum mit einer Menge unter drei Gramm angetroffen, handelt es sich allerdings nur um eine Ordnungswidrigkeit, andernfalls um eine Straftat.

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