Luxemburg

Polizei: 38 Verstöße bei landesweiten Kontrollen von E‑Scootern und „Fatbikes“

Die Polizei kontrolliert in Luxemburg 102 elektrische Tretroller und elf „Fatbikes“ – zehn Fahrzeuge werden wegen zu hoher Geschwindigkeit beschlagnahmt

Bei den Kontrollen standen E-Tretroller und Fatbikes im Fokus der Polizei

Bei den Kontrollen standen E-Tretroller und Fatbikes im Fokus der Polizei Foto: Police Lëtzebuerg

Bei landesweiten Verkehrskontrollen mit Schwerpunkt auf der „Mobilité douce“ hat die Polizei am Donnerstag insgesamt 38 Verstöße festgestellt. Kontrolliert haben die Beamten 102 elektrische Tretroller sowie elf sogenannte „Fatbikes“. Das geht aus der Bilanz der Polizei am Freitag hervor.

An den Kontrollen in den vier Polizeiregionen waren insgesamt 57 Beamte beteiligt. In zehn Fällen beschlagnahmten die Polizisten Fahrzeuge, weil diese die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten. Betroffen waren drei E-Tretroller und sieben „Fatbikes“. In sieben weiteren Fällen verzichteten die Eigentümer freiwillig auf ihre nicht vorschriftsgemäßen E-Tretroller.

Verstöße auf Bürgersteig und mit Kopfhörern

Darüber hinaus nahm die Polizei zehn Protokolle auf. Unter anderem stellten die Beamten fest, dass zwei Minderjährige gleichzeitig auf einem elektrischen Scooter unterwegs waren. In einem weiteren Fall wurde ein solches Fahrzeug von einem Kind unter zehn Jahren geführt.

Sieben weitere Verstöße ahndeten die Beamten mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung. Dazu gehörten unter anderem das Fahren auf dem Bürgersteig, das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt sowie die Beförderung einer weiteren Person auf einem E-Scooter.

Außerdem kam es während der Kontrollen zu zwei Führerscheinentzügen. In einem Fall wurde der Führerschein eingezogen, weil der betreffende Fahrer einen Alkoholtest verweigert hatte. (DJ)

Polizei: 38 Verstöße bei landesweiten Kontrollen von E‑Scootern und „Fatbikes“

Foto: Police Lëtzebuerg

1 Kommentare
Nomi 11.09.202614:23 Uhr

Sieben weitere Verstöße ahndeten die Beamten mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung. Dazu gehörten unter anderem das Fahren auf dem Bürgersteig, das Tragen von Kopfhörern während der Fahrt sowie die Beförderung einer weiteren Person auf einem E-Scooter.

Et muss nach vill mei' durchgegraff gin : Fahren auf dem Bürgersteig, Tragen von Kopfhörern, Beförderung einer weiteren Person, Fahren auf Fussgaengeruebergang !!!!!

Mee bei der Police kucken se nemmen daat firwaat se vum Chef rausgescheckt gin sinn. All di aaner Verstei'ss kucken se durch Fanger, an daat ass falsch !

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