Prozess
Notbremse in Zug ausgelöst: 50-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten
Weil er in der Zugtoilette heimlich geraucht hatte und dadurch die Notbremse ausgelöst wurde, muss sich ein Mann aus Luxemburg vor Gericht verantworten. Da die Notbremse nur bei Gefahr und echter Not gezogen werden darf, wurde Strafanzeige gegen den 50-Jährigen erstellt. Am Mittwoch musste er sich wegen Missbrauchs von Notrufen vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten.
Symbolfoto: dpa/Christoph Soeder
Am 24. April 2020 wird ein Zug von Koblenz nach Luxemburg um 16.20 Uhr plötzlich gestoppt. Weil ein heimlicher Raucher auf der Toilette zu viel Zigarettenqualm produziert hatte, löste der Rauchmesser automatisch die Notbremse aus.