Verfall an der Mosel
Naht die Rettung für Schloss Buschland? Kulturministerium wartet auf Gerichtsurteil
Auch ohne Erlaubnis der Eigentümer darf der Staat Kulturerbe betreten und schützen. Grundlage ist das Denkmalschutzgesetz.
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das Gebäude an der Mosel dem Verfall preisgegeben Foto: Editpress
Unbarmherzig nagt der Zahn der Zeit an Schloss Buschland. Das Anwesen ist sich selbst überlassen. Die Eigentümer sind für die zuständigen Stellen offenbar nicht erreichbar. Nun möchte das Kulturministerium eingreifen und das Kulturerbe in Remich stabilisieren und sichern lassen.
Wie dem Tageblatt auf Nachfrage mitgeteilt wurde, hat das Ministerium, wie im Denkmalschutzgesetz vorgesehen, ein Dossier vorbereitet, um vor Gericht die Erlaubnis zu erwirken, das Gebäude zu betreten und die Arbeiten durchzuführen. Das entsprechende Urteil steht noch aus. Für die Kosten müssen die Besitzer aufkommen – theoretisch.
Anwesen verfällt
Die 1889 errichtete Villa auf einer bewaldeten Anhöhe zwischen Remich und Stadtbredimus diente zunächst als private Residenz, später als Hotel und zuletzt als Sommerrefugium einer saudischen Familie. Seit Beginn der Corona-Pandemie kehrte diese nicht mehr zurück. Das Anwesen oberhalb der Mosel verfällt zusehends. Das Tageblatt berichtete mehrfach über das auch als „Château arabe“ bekannte Schloss, über eingeschlagene Fenster und Spuren von Vandalismus im und außerhalb des Gebäudes.
Bleibt zu hoffen, dass die gerichtliche Erlaubnis bald kommt und die Sicherungsarbeiten beginnen können. Nicht, dass es Schloss Buschland ergeht wie der denkmalgeschützten Scheune in Enscheringen. Dort stürzte im November 2025 ein Teil des Gebäudes ein. Das Gerichtsurteil, das seine Rettung ermöglichen sollte, traf wenige Tage später ein. Zu spät.

Die 1889 errichtete Villa diente zuletzt als Sommerrefugium einer saudischen Familie, deshalb der Name „Château arabe“ Foto: privat