Luxemburg

Mindestabstand beim Überholen gilt nicht für Radfahrer

Autofahrer müssen einen seitlichen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu Fahrradfahrern einhalten. Umgekehrt ist das nicht der Fall, antwortet die Verkehrsministerin auf eine parlamentarischen Frage.

Radfahrer fahren sicher eng an parkenden Autos vorbei – Verkehrssicherheit und Platz für Fahrräder auf der Straße

Eng an stehenden Autos vorbei – für Radfahrer erlaubt Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Autofahrer müssen beim Überholen von Radlern einen Abstand von 1,50 Meter einhalten. So schreibt es der „Code de la route“ seit 2018 vor. Diese Regel wurde eingeführt, um besonders vulnerable Verkehrsteilnehmer – zum Beispiel Radfahrer – zu schützen. Umgekehrt gilt dies nicht, wie Verkehrsministerin Yuriko Backes (DP) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage von Michel Lemaire (ADR) schreibt. Der Abgeordnete wollte insbesondere wissen, wie es sich verhält, wenn Radfahrer im Stau an Autos vorbeifahren. Wie die Ministerin in ihrer Antwort schreibt, verletzen Fahrradfahrer die Abstandsregel nicht, „weil sie für sie nicht gilt.“ Dadurch käme es auch zu keinen Geldstrafen gegen Zweiradfahrer.

Es sei seit 2001 erlaubt, dass Radfahrer an stehendem Verkehr vorbeifahren, um zum Beispiel den Wartebereich für Fahrradfahrer vor einer Ampel zu erreichen. „Das Manöver muss im Respekt der Sicherheit durchgeführt werden, aber es ist kein spezieller Abstand vorgeschrieben.“

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Bezahlbarer Wohnraum in Niederkorn

Rotes Kreuz setzt auf betreutes Wohnen