Der Fall Roberto Traversini vor Gericht
„Keine persönlichen Interessen verfolgt“
Zweiter Prozesstag im Fall des früheren Bürgermeisters und Abgeordneten Roberto Traversini. Mutmaßliche Vermischung von privaten und öffentlichen Interessen wird ihm vorgeworfen. Er habe vielleicht Fehler gemacht, so der Beschuldigte, aber weder persönliche Interessen verfolgt noch versucht, sich zu bereichern.
Roberto Traversini auf dem Weg zum Gerichtssaal Foto: Editpress/Alain Rischard
Am Dienstagnachmittag musste sich der Hauptbeschuldigte Roberto Traversini den Fragen des Richters zu den einzelnen Anklagepunkten der Staatsanwaltschaft stellen. Die Vorwürfe wurden ab 2019 in Folge der Ermittlungen zur sogenannten „Gaardenhaischen-Affäre“ zusammengetragen.
Der erste Punkt betraf eine Vorabstimmung im Gemeinderat zur vorgesehenen Bereinigung des allgemeinen Bebauungsplans. Der damalige Gemeinderechtsbeistand habe weder ihm noch anderen Gemeinderatsmitgliedern, die von einer möglichen Umklassierung hätten betroffen sein könnten, von einer Teilnahme abgeraten.
Rückblickend räumte er ein, dass ihm vielleicht vieles erspart geblieben wäre, hätte er nicht teilgenommen. Ändern ließe sich das heute jedoch nicht mehr.
Handlungsbedarf
Der zweite Punkt betraf Pläne, die von einem Praktikanten angefertigt wurden. Traversini erklärte, man habe damals ein Haus gesucht, um benachteiligte Kinder unterzubringen. Auf seine Anfrage habe es geheißen, es stehe kein geeignetes Objekt zur Verfügung.
Da ihm bekannt gewesen sei, dass das Haus von Frau Weber, seiner Lebensgefährtin, leer stand, habe er dieses ins Gespräch gebracht. Auf Nachfrage habe es geheißen, dass die nötigen Pläne für das Gebäude fehlten. Daraufhin sei die Idee entstanden, den Praktikanten mit der Anfertigung zu beauftragen. Es sei ihm lediglich darum gegangen, schnell zu handeln.
Was das Haus seiner Lebensgefährtin anbelangt, warf der Richter Traversini noch vor, sich eingemischt, einen Brief geschrieben und unzulässig Einfluss genommen zu haben. Traversini erklärte, es habe einen konkreten Bedarf gegeben und er habe Frau Weber gefragt, ob sie sich vorstellen könne, das Haus zu vermieten.
Der Brief sei Teil einer formellen Prozedur gewesen, die er als Bürgermeister habe anstoßen müssen. Die formalen Vorgaben seien eingehalten worden. Er habe im Interesse der Allgemeinheit gehandelt, so Traversini.
Gemeindefinanzen
Zudem ging es am zweiten Verhandlungstag um Arbeiten in einer Straße, für die keine reguläre Ausschreibung erfolgt sei. Von Kosten in Höhe von 200.000 Euro sei die Rede gewesen, was ihm überteuert erschienen sei, erklärte Traversini. Er habe daraufhin eine andere Firma kontaktiert, die 80.000 Euro verlangt habe. Bei diesem Angebot habe er zugegriffen. Er habe an die Gemeindefinanzen gedacht, so Traversini.
Die Vorwürfe, die wegen der vom CIGL gemachten Arbeiten erhoben werden, müsse man im Kontext sehen, erklärte Traversini. Er sei Präsident gewesen, als das CIGL ausgebaut worden sei. Bei Arbeiten wie dem Verlegen von Bodenplatten oder bei Holzarbeiten sei es darum gegangen, CIGL-Leute im Rahmen ihrer Ausbildung einzusetzen.
Erklärungsbedarf
Der Untersuchungsrichter, so Traversini, habe ihm mehrfach ein „jugement sur accord“ angeboten. Er habe dies abgelehnt. Zwar habe er möglicherweise Fehler gemacht, aber nicht wissentlich oder absichtlich. Er habe seine Vorgehensweise vor Gericht erklären wollen.
Einer der beiden ebenfalls beschuldigten Beamten bestätigte im Wesentlichen Traversinis Darstellung, was die Pläne des Praktikanten anbelangt. Da sei ihm nichts ungewöhnlich erschienen. Bedenken habe er keine gehabt.
Auch die Lebensgefährtin von Traversini schien sich keiner Schuld bewusst. Das Haus habe vermietet werden sollen – an wen, sei für sie nicht entscheidend gewesen. Unrechtmäßiges habe sie nicht erkannt. Der Brief der Gemeinde sei Teil eines normalen Verfahrens gewesen und notwendig, um dieses zu ermöglichen.
Der Staatsanwalt hat am späten Dienstagnachmittag mit seinem Plädoyer begonnen. Der Hauptteil ist für Mittwochmorgen vorgesehen. Danach dürften die Verteidiger der Beschuldigten das Wort ergreifen.