SchulverweisE
Haben Luxemburgs Schüler ein Problem mit Disziplin?
Im Jahr 2024/2025 wurden 312 Schüler der Schule verwiesen.
Bildungsminister Claude Meisch (DP) stellt eine deutliche Zunahme der Schulverweise seit 2021/2022 fest Foto: Annette Riedl/dpa
Was ist in unseren Schulen los? Landesweit haben die Disziplinarausschüsse im Jahr 2024/2025 insgesamt 312 Schülern einen Schulverweis ausgesprochen. Dies ist nur eine leichte Verbesserung zu den vorherigen Jahren 2023/2024 – 321 Schüler wurden verwiesen. Im Jahr 2021/2022 wurden 209 Schüler verwiesen. Jedoch bleibt die Frage: Woran liegt es?
Die Zahl der Schulverweise im Vergleich zum Jahr 2023/2024 sinkt leicht Grafik: Bildungsministerium
Hauptsächlicher Grund sind die etlichen unentschuldigten Fehlstunden des Schülers, dicht gefolgt von Gewalttaten. Immer häufiger kommt es zu Körperverletzungen, Drohungen oder Anstiftung zur Gewalt gegen einen Mitschüler, so Bildungsminister Claude Meisch (DP) in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Francine Closener (LSAP). Des Weiteren führen regelmäßig schwere Beleidigungen und bereits wiederholte Ausschlüsse zu einer Entlassung.
Angesichts dessen wurden seit dem Schuljahr 2021/2022 aufgrund von Disziplinarangelegenheiten 77 Beschwerden bei der Kommission eingereicht. In 23 dieser Fälle hat die Beschwerdekommission ihre Entscheidung wieder zurückgezogen.
Meisch verdeutlicht, dass die Aufhebung einer Verweisungsentscheidung hauptsächlich auf der Unverhältnismäßigkeit der Maßregelung im Hinblick auf die vorgeworfenen Tatsachen beruht. Es liegt selten an einem Formfehler, sondern eher an fehlenden Beweisen für die besagten Taten.
Sollte der betroffene Schüler Beschwerde einreichen wollen, so muss diese zwingend von den Eltern, wenn er minderjährig ist, oder von einem Anwalt abgegeben werden. (GF)
Information
Artikel 43 Absatz des geänderten Gesetzes vom 25. Juni 2004:
„Volljährige Schüler oder die Eltern minderjähriger Schüler können innerhalb von acht Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung per Einschreiben einen begründeten Einspruch gegen einen Ausschluss bei der vom Minister eingesetzten Disziplinarbeschwerdekommission, im Folgenden ‚Beschwerdekommission‘, einlegen.“