Berufungsprozess
Generalstaatsanwältin fordert Beibehaltung der Haft- und Geldstrafe für den ADR-Abgeordneten Roy Reding
Im Gerichtsprozess um ein merkwürdig scheinendes Immobiliengeschäft sieht die Generalstaatsanwältin die erhobenen Vorwürfe als erwiesen an und fordert in der Berufungsverhandlung gegen Roy Reding die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz wegen Betrugs und Fälschung – das aus einer kombinierten Gefängnis- und Geldstrafe bestand.
Roy Reding (hier im Jahr 2022), ADR-Abgeordneter und Geschäftsmann, ist sich keiner Schuld bewusst Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Reding, Geschäftsmann, Jurist und ADR-Abgeordneter, war Ende November 2022 vom Bezirksgericht Luxemburg zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten mit integraler Bewährung und 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dem 57-Jährigen wird vorgeworfen, 2016 eine Wohnung verkauft zu haben, ohne die Käuferin im Vorfeld darüber zu informieren, dass ein Teil der Fläche nicht den legalen Bestimmungen entspricht und folglich nur als Keller genutzt und nicht weitervermietet werden kann.
Vor Gericht ging es am Freitagmorgen in der Hauptsache um die Frage, ob beim Verkauf der Wohnung in Kirchberg alles mit rechten Dingen zugegangen und, vor allem, ob die Käuferin über alles im Bilde gewesen sei. Ja, meint Me Lydie Lorang, Anwältin von Roy Reding, und fordert den Freispruch für ihren Mandanten. Nein, sagt die Generalstaatsanwältin. Sie wittert Betrug sowie bewusste und versteckte Täuschung.
Vom Beschuldigten selbst gab es am Ende der Sitzung nur ein „Kein Kommentar“.
Am 20. Juni gibt das Berufungsgericht sein Verdikt bekannt.
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