Clerf

Gemeinde zieht Genehmigung für Heliport beim Schloss Urspelt zurück

Zuerst stimmte die Gemeinde zu, dann wieder nicht: Das Hotel Schloss Urspelt darf keinen Heliport bauen. Die Kommune hat die Genehmigung zurückgezogen.

Schloss Uspelt will einen Heliport für seine Gäste bauen – was den Bewohnern der Gemeinde Clerf Sorgen bereitete

Schloss Uspelt will einen Heliport für seine Gäste bauen – was den Bewohnern der Gemeinde Clerf Sorgen bereitete Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Vor rund einem Jahr fielen die Einwohner des kleinen Dörfchens Urspelt aus allen Wolken. Das Vier-Sterne-Hotel Schloss Urspelt plane, einen Helikopterlandeplatz für seine Gäste zu errichten. „Der Antrag war konform mit geltendem Gesetz und ich hatte keine andere Wahl. Ich habe den Bau des Landeplatzes genehmigt, aber keine Fluggenehmigung“, sagte der damalige Bürgermeister Emile Eicher (CSV) im Februar gegenüber dem Tageblatt. Die Gemeindebehörden haben am 4. September beschlossen, die Baugenehmigung zu widerrufen. Das schreibt Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) am Freitag als Antwort auf eine parlamentarische Frage von Stéphanie Empain und Jessie Thill (beide „déi gréng“).

Bofferding betont in dem Schreiben ebenfalls, dass sie nicht beabsichtige, die Gemeinden aufzufordern, ihre allgemeinen Bebauungspläne (PAG) zu überarbeiten, um die Einrichtung von Hubschrauberlandeplätzen zu regeln. „Es obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, souverän und gemäß den Bestimmungen des geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und Stadtentwicklung zu entscheiden, ob sie beabsichtigen, ihren PAG in diesem Sinne anzupassen“, so die Antwort der Innenministerin.

Besorgte Einwohner

Laut RTL seien rund 52 Hin- und Rückflüge jährlich geplant gewesen. Die Einwohner befürchteten eine Minderung ihrer Lebensqualität sowie eine Minderung des Wertes ihrer Grundstücke. Zudem sei diese Art des Transports nicht vereinbar mit dem grünen Image einer Naturparkgemeinde. Trotz politischer Einwände könne weder die Kommune noch das Transportministerium das Projekt verbieten. Es werde autorisiert, was der Bebauungsplan erlaube, so die damalige Kommunikation.

Das Transportministerium und die „Direction de l’aviation civile“ (DAC) wiesen Anfang August in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf hin, dass die Einrichtung eines Hubschrauberlandeplatzes mehreren gesetzlichen Bestimmungen unterliege. Diese würden u.a. den Zugang zur Tätigkeit des Betreibers betreffen sowie die grundlegenden Bestimmungen für den Betrieb selbst. Nur wer alle Bestimmungen erfüllt, erhält grünes Licht von der DAC. Die Einhaltung der Vorschriften werde durch Inspektionen und Audits sichergestellt, heißt es in dem Schreiben. Auch eine Landung oder ein Start außerhalb eines Flugplatzes, beispielsweise auf einem Parkplatz, sei nur mit vorheriger Genehmigung der DAC möglich – außer in Fällen höherer Gewalt.

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