Nach Unfall
Esch stellt neue Betriebsregelung der ClimbX-Kletterwand vor
Nach dem Unfall in der Kletterhalle ClimbX reagiert die Stadt Esch mit einer Überarbeitung des Regelwerks. Künftig sollen Nutzung, Verantwortung und Aufsicht klarer definiert werden. Die Wiedereröffnung der Anlage hängt von einer neuen Vereinbarung mit dem Betreiber ab.
Im „Centre omnisports Henri Schmitz“ (COHS) herrschen künftig neue Regeln: Der Gemeinderat stimmte am Freitag über die neuen, internen Betriebsregelungen ab Foto: Editpress/Alain Rischard
Nach einem Unfall im Lallingener „Centre omnisports Henri Schmitz“ (COHS) im Dezember 2025 hat die Stadt Esch während der Ratssitzung am Freitag eine Überarbeitung des Regelwerks für das Sportzentrum beschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Kletterwand, deren Nutzung künftig klarer geregelt werden soll. Ziel sei ein „harmonisches Miteinander im Zentrum“, erklärte der zuständige Schöffe André Zwally (CSV). Das bisherige Reglement stammt aus dem Jahr 1992 und ist laut Zwally nicht mehr zeitgemäß.
Die schwarz-blau-grüne Mehrheit stellte eine erweiterte interne Regelung für den gesamten Sportkomplex sowie neue Konventionen mit den Vereinen vor. Diese sollen künftig präziser festlegen, welche Verpflichtungen die Betreiber vor Ort übernehmen. Die Kletterwand bleibt während des Prozesses geschlossen.
Neuorganisation des Betriebs
Kletterwand im COHS: Die wichtigsten Regeln
- Nutzung nur für erfahrene Kletterer oder unter Aufsicht
- Sichern darf nur, wer ausreichend geschult ist
- Klettern ohne Sicherung ist verboten
- Eingriffe in Ausrüstung und Wand (z. B. Griffe verstellen) sind untersagt
- Unfälle und Vorfälle müssen umgehend gemeldet werden
- Regelmäßige Material- und Anlagenkontrollen sind vorgeschrieben
Ausgangspunkt der Diskussion ist unter anderem der Unfall vom Dezember, bei dem ein Kletterer aus rund drei Metern Höhe stürzte. Für die Mehrheit soll der Vorfall jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Es gehe darum, „das Ganze in einen Rahmen zu setzen“, so Zwally. Der Unfall habe die Debatte beschleunigt, im Kern gehe es aber um eine grundsätzliche Neuorganisation des Betriebs.
Nach Angaben der Gemeinde entspricht die Kletterwand den geltenden Normen und befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im regulären Betrieb. Gleichzeitig handle es sich um eine besondere Anlage, da sie vollständig begehbar ist – ein Konzept, das laut Zwally in Luxemburg einzigartig ist. Derzeit wird geprüft, wie sich der Betrieb anpassen lässt, etwa durch eine stärkere Steuerung des Zugangs oder eine klarere Abgrenzung einzelner Bereiche.
Kritik an Zugänglichkeit
Die Kletterwand im COHS Foto: Editpress/Alain Rischard
Die Opposition sieht stärkeren Handlungsbedarf: LSAP-Rätin Liz Braz kritisierte, die bestehenden Sicherheitsregelungen seien „nicht präzise genug“. Sie forderte unter anderem, den Bereich rund um die Kletterwand weniger frei zugänglich zu machen und zusätzliche Schutzmaßnahmen wie ein Fallnetz zu prüfen. Zwar unterstützte sie die neue Konvention grundsätzlich, betonte jedoch, dass der Zugang künftig nicht mehr „so einfach“ sein dürfe.
Diskutiert wurde zudem die fehlende rechtliche Einordnung von Kletteranlagen. Laut Zwally erschwert dies die Festlegung einheitlicher Standards. Eine nationale Regelung könnte hier für mehr Klarheit sorgen. Die LSAP kündigte an, das Thema auf parlamentarischer Ebene weiterzuverfolgen.
Wiedereröffnung noch unklar
Die Konvention wurde schließlich mehrheitlich angenommen, bei einer Enthaltung durch Liz Braz.
Eine Wiedereröffnung der Kletterwand ist möglich, sobald der Betreiberverein die neue Konvention unterzeichnet. Ein konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest. Unter welchen Bedingungen die Anlage künftig zugänglich sein wird, hängt maßgeblich von der Umsetzung der angekündigten Maßnahmen ab.