Gerichtsurteil

Contern muss entlassenen Mitarbeiter wieder einstellen – und ihm nachträglich Gehalt nachzahlen

Das Arbeitsgericht hat einem Mitarbeiter der Gemeinde Contern recht gegeben: Die Verwaltung muss seine fristlose Kündigung zurücknehmen und ihm seinen Arbeitsplatz zurückgeben. 

Die Gemeinde Contern hat in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt

Die Gemeinde Contern hat in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen gesorgt Foto: Editpress/Hervé Montaigu

Konflikte und mangelnde Kommunikation: Im vergangenen Herbst sind in der Gemeindeverwaltung Contern schwere Vorwürfe über ein toxisches Arbeitsklima laut geworden. Eine Untersuchung von unabhängigen Experten, beauftragt von der Gemeinde, fand jedoch keine Beweise für Mobbing durch die Gemeindeverantwortlichen. Im Januar drehte die Gemeinde den Spieß um – kündigte einem Mitarbeiter und enthob eine OGBL-Delegierte ihres Dienstes. 

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

„Mehr als nur die Frau von Michel Wolter“

Die neue Bürgermeisterin Nadine Braconnier spricht über ihre Vision für Käerjeng