Disziplinarkommission
Arzt wegen Corona unter Druck
Ein Allgemeinmediziner aus der Gemeinde Junglinster liegt nicht ganz auf der offiziellen staatlichen Linie was die Corona-Bekämpfung anbelangt. Das „Collège médical“ fordert deshalb vor einer Disziplinarkommission am Bezirksgericht Luxemburg ein Jahr Berufsverbot. Der betroffene Arzt sagt aus, als Wissenschaftler Sachen infrage zu stellen – zum Wohle seiner Patienten. Schädigen wollen habe er niemanden.
Allgemeinmediziner Benoît Ochs am Mittwoch bei seiner Ankunft vor dem Gerichtsgebäude. Seine Freunde sind da. An der Disziplinarkommission ist es nun zu entscheiden, ob der Arzt im Rahmen der Covid-Maßnahmen gegen Gesetze oder den Berufskodex verstoßen hat. Das Urteil wird am 14. Juli erwartet. Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Wir sind alle Teil der Lösung. Dieser griffige Slogan wird in Luxemburg in der Pandemiebekämpfung oft und gerne benutzt. Auch Allgemeinmediziner Dr. Benoît Ochs sieht sich als Teil der Lösung. Allerdings liegen seine Ansätze zur Lösungsfindung offensichtlich nicht unbedingt alle auf der Schiene der Luxemburger Politik und auch nicht auf jener der berufsethischen Regeln der Luxemburger Ärzteschaft. Beides wird ihm vom „Collège médical“ nun angekreidet.
In der Disziplinarkommission, die vom Präsidenten des Luxemburger Bezirksgerichtes geleitet wurde, ging es im Großen und Ganzen um die Frage, was ein Arzt in Luxemburg darf oder nicht. Darf ein Arzt die Pandemiebekämpfung der Luxemburger Regierung öffentlich hinterfragen? Darf er die Maskenpflicht oder Impfstrategie vor Publikum infrage stellen, Zweifel anmelden, eine andere Auseinandersetzung fordern?
Das „Collège médical“ ist der Meinung, dass das nicht geht. Warum? Einfach formuliert: Weil es gegen die Spielregeln verstößt, zu denen ein Arzt, der sich in Luxemburg niederlässt, verpflichtet ist. Weil, in diesem Fall, klar gegen die Bemühungen der Kollektivität, das Virus einzudämmen, verstoßen wurde.
Greifen wir zwei Punkte heraus. Punkt eins: die Maske. Deren verpflichtender Gebrauch ist gesetzlich geregelt. Ein Zuwiderhandeln kann bestraft werden. Benoît Ochs wird vorgeworfen, die Maskenpflicht im Umgang mit Patienten nicht immer respektiert zu haben und Aussagen gemacht zu haben, welche die Maske unter Umständen als potenziell gefährlich darstellt, gar als Unsinn.
Punkt zwei: die Anti-Covid-Impfung. Für Pit Buchler, Präsident des „Collège médical“, entspricht die Impfung den Vorgaben, die aktuell durch Wissenschaft und Berufsethik festgelegt sind, nämlich dem Patienten alle Hilfe zukommen zu lassen, die er benötigt.
Was die Maske anbelangt, streitet Benoît Ochs die an ihn gerichteten Vorwürfe ab, trotzdem verweist er auf die Möglichkeit mangelhafter Masken, die gesundheitliche Schäden provozieren könnten.
Was dann die Impfung anbelangt, gegen die er, eigenen Aussagen nach, prinzipiell nicht sei, scheint er allerdings nicht der Meinung, dass es bei Corona nur die Wahl zwischen Impfstoff oder Corona-Ansteckung gibt. Er nennt einen anderen Weg, einer, der die möglichen Gefahren abwägt, abwartet und vorsichtig voranschreitet.
Was das „Collège médical“ an seinen Aussagen besonders zu stören scheint, ist, dass er diese Aussagen in der Öffentlichkeit gemacht hat. Im Rahmen einer Anti-Corona-Maßnahmen-Kundgebung in Luxemburg-Stadt sowie in einem Interview auf einem privaten TV-Sender.
Sinn und Zweck von Impfungen infrage gestellt
Er habe sich dabei der Wirkung der Worte, die er als Arzt kundtat, bewusst sein müssen. Hinzu kommt, dass sein Name unter einem Flugblatt steht, auf welchem die sanitären Maßnahmen der Regierung, gelinde gesagt, mehr als nur in Zweifel gezogen werden. Benoît Ochs bestreitet, seinen Namen unter diesen Flyer gesetzt zu haben.
Es gehe auch um die Frage, inwiefern sein Verhalten im Einklang mit den Anforderungen seines Berufsstandes stehe, sagte der Präsident des Bezirksgerichtes. Vor Gericht wurde am Mittwoch auch darüber gesprochen, dass Benoît Ochs seine Zulassung als Schulmediziner aberkannt wurde, weil er allgemein Sinn und Zweck verschiedener Impfungen infrage gestellt habe.
Der Allgemeinmediziner und sein Verteidiger geben zu verstehen, dass er als Arzt stets nur mit einem Anspruch gehandelt habe. Nämlich seinen Patienten zu helfen und Fragen aufgeworfen zu haben, die zu einem besseren Umgang mit der Pandemie führen sollten. Da sei, so Benoît Ochs, so einiges nicht richtig gelaufen, was eine schnelle und wirksame Hilfe der Patienten anbelangt, und vor allem, wenn es darum gehe, sie am Leben zu erhalten.
Wie soll nun über einen Arzt geurteilt werden, dem nur das Wohl seiner Patienten am Herz gelegen zu haben scheint?
Die Vertreter des „Collège médical“ fordern ein Jahr Berufsverbot. Sie sehen nach den vorhergehenden Gesprächen mit dem Arzt und damit verbundenen Auflagen keine Besserung. Die Verteidigung pocht, wenn auch nicht unbedingt auf kompletten Freispruch, so dann doch auf Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Zudem habe sich Benoît Ochs in seiner Laufbahn in Luxemburg bisher nie etwas zuschulden kommen lassen.
Der Arzt sowie sein Verteidiger weisen nochmals darauf hin, dass der Beschuldigte seiner Überzeugung und seinem Gewissen als Arzt und Wissenschaftler gefolgt sei. Und es keine Absicht gegeben habe, jemandem zu schaden. Eher sei es darum gegangen, wachzurütteln und es in der Pandemiebewältigung besser zu machen.
Das Urteil wird am 14. Juli verkündet.