Trier
Anwalt des Amokfahrers legt nach dem Urteil Revision ein
Polizeiaufgebot in Trier nach der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 Foto: Editpress/Frank Göbel
Einen Tag nach dem Urteil zur tödlichen Amokfahrt in Trier hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Trier am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Der Amokfahrer war am Dienstag wegen mehrfachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zudem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt und wegen einer psychischen Erkrankung des 52-Jährigen dessen Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 mit seinem Geländewagen durch die Trierer Fußgängerzone raste, um möglichst viele Menschen zu töten oder zu verletzen. Bei der Tat starben fünf Menschen, darunter ein Baby. Zudem gab es zahlreiche Verletzte und Traumatisierte. Der Mann leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen – und hat im einjährigen Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.