Gerichtsurteil
ACAB: Keine Beleidigung, trotzdem eine Straftat
Der Schriftzug ACAB gilt in Luxemburg nicht als Beleidigung für alle Polizisten, das entschieden die Richter nun. Ganz erlaubt ist das Kürzel allerdings auch nicht, deshalb wurde jetzt ein Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Wer ACAB schreibt oder schreit, macht sich nicht der Beleidigung von Polizisten schuldig Foto: Editpress/Alain Rischard
Während einer Verfolgungsjagd im Sommer 2021 hatte ein Polizist auf einen Mann in Ettelbrück geschossen und diesen tödlich verletzt. Ein Nutzer hatte diese Nachricht zum Anlass genommen, um auf Facebook „ACAB“ unter einen Zeitungsartikel – der über die Geschehnisse berichtete – zu schreiben. Das Kürzel mag für eine ganze Reihe von Bedeutungen wie zum Beispiel „Acht Cola Acht Bier“ oder „All Colors are Beautiful“ stehen. Allerdings stehen die vier Buchstaben typischerweise für die englische Parole „All Cops are Bastards“, und das ist auch weithin so bekannt. Mit dem Resultat, dass eine Privatperson Klage wegen Beleidigung und Empörung gegen den Nutzer eingereicht hatte. Die Polizei, um die es eigentlich ging, hatte mit dieser Klage nichts zu tun und hatte auch keinen Schadenersatz gefordert. In erster Instanz wurde der Angeklagte in allen Punkten schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.500 Euro verurteilt.