Regeln

300 Euro! In Luxemburg wird der Biss in einen Keks für eine Grenzpendlerin richtig teuer

Die Maskenpflicht gilt wegen der Corona-Pandemie in deutschen wie in luxemburgischen Zügen. Doch nicht überall greifen die Behörden gleich streng durch. Verstöße können auch im gleichen Zug – je nachdem, wo er sich befindet – unterschiedlich hart geahndet werden.

In diesem Zug ist Essen und Trinken nicht erlaubt – beziehungsweise doch: Je nachdem, wo er sich gerade befindet.

In diesem Zug ist Essen und Trinken nicht erlaubt – beziehungsweise doch: Je nachdem, wo er sich gerade befindet. Foto: Pixabay

300 Euro für einen Biss in einen Keks? Für rund 21.000 Grenzpendler aus dem Kreis Trier-Saarburg und Trier kann das derzeit traurige Realität werden – zumindest, wenn sie sich beim Snacken in öffentlichen Verkehrsmitteln in Luxemburg erwischen lassen. Der luxemburgische Zoll bestätigt auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds einen Bericht des französischsprachigen Internetportals lesfrontaliers.lu, der einen solchen Fall thematisiert. Eine belgische Grenzgängerin ist demnach von Luxemburg mit dem Zug ins belgische Arlon gefahren. Während der Fahrt habe sie auf luxemburgischer Seite kurzzeitig die Maske entfernt und in einen Keks gebissen. Das hätten luxemburgische Zollbeamte gesehen, die genau zu diesem Zeitpunkt in den Waggon der Frau gekommen seien. Weil sie die geltenden Corona-Verordnungen verletzt habe, habe sie 300 Euro zahlen müssen – das gängige Verwarnungsgeld für Verstöße gegen Covid-Regeln in Luxemburg.

Maskenpflicht wird streng kontrolliert

Der luxemburgische Zoll kümmert sich um die Sicherheit in Zügen. Auf Anfrage bei der Behörde sagt eine Sprecherin: „Ohne weiter auf die journalistische Darstellung oder Details des Vorfalls einzugehen, wird der Gesetzesverstoß inhaltlich seitens der Zollverwaltung bestätigt.“ Die Zollbeamten hätten die bestehende Covid-19-Gesetzgebung angewandt. Demnach gilt in Luxemburg „die Maskenpflicht bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel permanent“. Die Pressesprecherin betont: „Mit Ausnahme eines medizinischen Grundes, welcher einen Nachweis seitens der betroffenen Person gegenüber den Zöllnern erfordert, stellen Essen und/oder Trinken keine Begründung für die Nichteinhaltung der Maskenpflicht dar.“ Im Jahr 2021 habe der Zoll 340 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.

Die belgische Pendlerin empfindet die Strafe als ungerecht und unverhältnismäßig. „Ich verstehe die Logik dieser Maßnahme nicht, die das Essen auf luxemburgischem Hoheitsgebiet verbietet, aber sobald Sie die Grenze überschritten haben, fällt dieses Verbot weg, während Sie sich noch im selben Zug befinden“, wird sie zitiert. In Belgien dürfe man im Zug essen und trinken, hinter der Grenze nicht mehr. Doch wie sieht es in Deutschland aus?

Essen und Trinken im Fernverkehr erlaubt

Stefanie Klein, Pressesprecherin der Bundespolizei in Trier, die sich um die Sicherheit auf den deutschen Bahnstrecken und an Bahnhöfen in der Region kümmert, sagt auf Anfrage: „Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Trier gab es bisher keinen gleichgearteten Fall wie in der luxemburgischen Pressemeldung.“

Die Bundespolizei habe in den vergangenen vier Monaten in Reisezügen im Bereich Trier und Umgebung weniger als zehn Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. In Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn darf der Mund-Nasen-Schutz laut der Polizeisprecherin für den Verzehr von Speisen und Getränken abgesetzt werden. Die Regelung ist also nicht ganz so streng wie in Luxemburg. Auch das Bußgeld ist nicht so hoch. In Rheinland-Pfalz sind laut den derzeit gültigen Auslegungshinweisen für die Bemessung der Geldbußen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes 50 Euro fällig, wenn jemand gegen die Maskenpflicht verstößt.

Die Regeln können einem ganz schön auf den Keks gehen – vor allem, wenn man deshalb keinen essen darf.

Die Regeln können einem ganz schön auf den Keks gehen – vor allem, wenn man deshalb keinen essen darf. Foto: Pixabay

Allgemein betont die Polizeisprecherin, dass im öffentlichen Personenverkehr sowie an den Bahnhöfen in Deutschland die landesspezifischen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten.

Die Eisenbahnunternehmen sind laut Infektionsschutzgesetz zur Überwachung und der Einhaltung der Maskenpflicht und 3G-Regelung verpflichtet. „Bei etwaigen notwendigen Folgemaßnahmen wird die Bundespolizei unterstützend tätig“, sagt Klein. Stelle die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht fest, werde gegen die betroffene Person ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die personenbezogenen Daten würden der zuständigen Landesbehörde zur Ahndung übermittelt.

Eine Bahnsprecherin erläutert: „Der Schutz aller Reisenden und Mitarbeitenden hat für die DB höchste Priorität. Wer Zug fährt, muss Maske tragen.“ Wer dies wiederholt verweigere, ohne beispielsweise ein glaubwürdiges Attest vorzuweisen, verstoße gegen die Corona-Vorgaben der Länder. So werde die Sicherheit und Ordnung gefährdet. „Gleiches gilt bei erklärter Absicht, sich auch künftig nicht an die Regeln halten zu wollen“, sagt die Bahnsprecherin. „Generell ist die Akzeptanz von Masken bei unseren Reisenden nach wie vor sehr hoch.“ Mehr als 99 Prozent der Passagiere hielten sich an die Pflicht. Sie betont: „Während Speisen und Getränke verzehrt werden, muss keine Maske getragen werden.“ So hohe Strafen wie in Luxemburg gibt es in Zügen auf deutschem Boden also nicht.

Dieser Artikel erschien zuerst im Trierischen Volksfreund.

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