Sexualisierte Gewalt
Wenn Vergewaltigung zur Kriegswaffe wird
Ob beim Überfall der Hamas auf Israel oder im russischen Angriffskrieg in der Ukraine: Immer wieder ist von sexualisierter Gewalt als „Kriegswaffe“ die Rede. Was es bedeutet, wenn in Kriegen vergewaltigt und gefoltert wird, wie sich diese Verbrechen verfolgen lassen – und was feministische Außenpolitik damit zu tun hat.
Mit verbundenen Händen und Kunstblut demonstriert eine Frau gegen sexualisierte Gewalt im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine Foto: dpa/Carsten Koall
Es ist eines der Videos, die die Hamas noch am Tag ihres Angriffs auf Israel selbst in den sozialen Medien hochlädt. Eine junge Frau liegt mit dem Kopf nach unten auf der Pritsche eines Pick-up-Trucks, sie trägt nur eine kurze Hose. Mehrere Männer haben sich neben den leblosen Körper gequetscht, einer reckt triumphierend sein Maschinengewehr in die Höhe. Vom Straßenrand drängen weitere Männer zum Auto, sie rufen „Allahu akbar“, einer spuckt auf den Körper der jungen Frau. Einige Stunden später wird man sie anhand ihrer Tätowierungen als Shani Louk identifizieren, Deutsch-Israelin, 22 Jahre alt. Am Morgen des 7. Oktober besuchte sie das Supernova-Festival in der westlichen Negev-Wüste, fünf Kilometer von der Grenze zu Gaza entfernt. 23 Tage später ist klar, dass sie tot ist.
Diese Gewalttaten wurden aber in den meisten Fällen nicht als Verbrechen angesehen, sondern als ‚Kollateralschaden‘ bezeichnet oder gar als ‚Kriegsbeute‘ glorifiziert
Das unerträgliche Video von Shani Louk und der Parade durch die Straßen von Gaza wird zu einer der meistgesehenen und meistverbreiteten unter den vielen unerträglichen und grausamen Aufnahmen dieses Tages. Und es wird zu Beweismaterial. In den Tagen und Wochen nach dem 7. Oktober wird deutlich: Louk ist kein Einzelfall. Bei ihrem Überfall am 7. Oktober haben die Hamas-Terroristen massenhaft Frauen vergewaltigt, gefoltert, gedemütigt. „Was in Israel geschehen ist, das war Vergewaltigung und geschlechtsbezogene Gewalt unter eindeutigen Anweisungen und bei voller Kontrolle“, sagt Cochav Elkayam-Levy, Professorin für internationales Recht an der Hebräischen Universität Jerusalem, im Interview mit dem Deutschlandfunk. „Vergewaltigungen als Verbrechen, um Frauen zu töten und zu foltern. Ihre Körper wurden als Instrument benutzt, um Menschen in Israel aus ihren Heimatorten zu vertreiben und die grundlegendsten Werte zu zerstören.“
Systematische Gewalt
Die Hamas bestreitet das. Doch die Faktenlage zeigt mittlerweile in eine eindeutige Richtung. Es gibt Augenzeugenberichte von Überlebenden, von Ersthelfern auf dem Festivalgelände, Leichen wurden untersucht. Elkayam-Levy gründete eine WhatsApp-Gruppe, sie ist zu einer unabhängigen Kommission angewachsen. Auch die israelische Polizei ermittelt. Der Vorwurf erhärtet sich: Die Hamas hat am 7. Oktober sexualisierte Gewalt ganz gezielt als Kriegswaffe eingesetzt.
Eine Frau im April 2022 in der ukrainischen Stadt Butscha, in der russische Truppen gemordet und vergewaltigt haben Foto: dpa/AP/Rodrigo Abd
Sexualisierte Gewalt trifft im Krieg vor allem die Zivilgesellschaft, auch deshalb wird sie häufig zum Nebenschauplatz degradiert. Eine Begleiterscheinung der alltäglichen Gewalt an der Front. Dabei ist sie ein eigenes Schlachtfeld. In Israel. In der Ukraine. Auch dort gibt es laut Vereinten Nationen Hinweise, dass russische Soldaten sexualisierte Gewalt systematisch und als Kriegswaffe einsetzen. Und auch hier ist der Weg zu Recht und Gerechtigkeit im Angesicht dieser Verbrechen schwierig. Sicher ist, dass es auch in der Ukraine massenhaft zu Vergewaltigungen gekommen ist, unter anderem in Butscha. Zu beweisen, dass diese Vergewaltigungen geplant oder von Ranghöheren angeordnet waren, ist jedoch schwierig.
Im Fall Shani Louk hat die israelische Anwältin Yael Vias Gvirsman Anzeigen erstattet. In Deutschland, in Frankreich und beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Es sei nicht der einzige derartige Fall, an dem sie gerade arbeite, sagt sie gegenüber dem Spiegel. Aber der juristisch vielversprechendste. Auch und vor allem wegen des von der Hamas selbst verbreiteten Videomaterials.
Der lange Weg zum Paradigmenwechsel
In den meisten Fällen sexualisierter Gewalt in Kriegskontexten ist die Beweisführung deutlich schwerer. Und auch die rechtliche Anerkennung ist noch nicht lange her. Dass Vergewaltigungen und andere Formen von sexualisierter Gewalt als Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen angesehen und verfolgt werden, ist eine jüngere Entwicklung. Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Kontexten militärischer Auseinandersetzungen und kriegerischer Konflikte ist durch historische Quellen seit der Antike belegt. Diese Gewalttaten wurden aber in den meisten Fällen nicht als Verbrechen angesehen, sondern als „Kollateralschaden“ bezeichnet oder gar als „Kriegsbeute“ glorifiziert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg beginnt sich der gesellschaftliche Diskurs zu verändern. Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge wurden in dessen Verlauf auf der ganzen Welt Millionen Frauen und Mädchen vergewaltigt. Im Pazifikkrieg versklavte die japanische Armee Zehntausende Frauen und zwang sie als sogenannte „Trostfrauen“ zur Prostitution. Juristisch hat das indes noch keine Konsequenzen. Bei den Nürnberger Prozessen nach dem Zweiten Weltkrieg finden Vergewaltigungen und ähnliche Gewalttaten keine Beachtung. Bei den Tokioter Prozessen werden sie zumindest thematisiert, besonders im Kontext des Massakers, das die japanischen Besatzer in der damaligen chinesischen Hauptstadt Nanjing verübt haben. Als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird sexualisierte Gewalt jedoch nicht behandelt.
Das ändert sich erst in den 90er-Jahren infolge des Völkermords in Ruanda und dem Krieg in Bosnien-Herzegowina. Genau beziffern lassen sich die Verbrechen gegen Frauen in diesen Konflikten nicht. Die UN-Kommission zur Untersuchung von Verstößen gegen das Völkerrecht geht davon aus, dass 20.000 Frauen während des Bosnien-Krieges vergewaltigt wurden. Es sind vor allem die vielen Aussagen von überlebenden Frauen, die über ihre Gewalterfahrungen berichten, die zu einem Paradigmenwechsel führen. Vergewaltigungen im Krieg werden nicht mehr als Kollateralschaden angesehen, stattdessen gibt es erste Versuche, sexualisierte Gewalt im Krieg systematisch zu erfassen und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag Foto: AP/Mike Corder
Im Römischen Statut von 1998, dem Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs, wird „Vergewaltigung und jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“ sowohl als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7) als auch als Kriegsverbrechen (Art. 8) angeführt. Es ist der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), der als Erstes eine Reihe von Prozessen wegen sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung führt. 2001 schreibt das Kriegsverbrechertribunal Rechtsgeschichte. Im sogenannten Foca-Prozess werden drei bosnisch-serbische Militärs zu Gefängnisstrafen von bis zu 20 Jahren verurteilt, weil sie muslimische Frauen und Mädchen als Sexsklavinnen gehalten, vergewaltigt und gefoltert haben. Zum ersten Mal werden systematische Vergewaltigungen von einem Gericht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet – auch dank der mutigen Zeugenaussagen bosnischer Frauen.
Feministische Außenpolitik
Auch die Vereinten Nationen arbeiten zu dieser Zeit aktiv in diesem Bereich. In Resolution 1325 des UN-Sicherheitsrates fordern die Länder im Jahr 2000 alle Parteien bewaffneter Konflikte auf, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Acht Jahre später, in der Nachfolgeresolution 1820, wird der Einsatz von sexualisierter Gewalt erstmals als Kriegstaktik bezeichnet und als Bedrohung für Frieden und internationale Sicherheit angesehen. In der Resolution 1325 liegt auch der Ursprung für ein politisches Konzept, das bis heute mit sexualisierter Gewalt im Krieg zusammenhängt: feministische Außenpolitik.
Feministische Außenpolitik setzt auf eine Erweiterung der Bandbreite: In internationalen Konflikten soll neben dem Kriegsgeschehen auch die Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Der Fokus wandert vom rein militärischen Denken auf den Schutz und die Rechte von besonders vulnerablen und marginalisierten Gruppen.
Geprägt hat den Begriff die schwedische Außenministerin Margot Wallström im Jahr 2014, inhaltlich reicht das Konzept jedoch viel weiter zurück. Im Jahr 2000 fordert besagte UN-Resolution 1325, Frauen viel mehr als bis dahin üblich an Friedensgesprächen zu beteiligen. Eine Forderung, die zentral für feministische Außenpolitik wird. Eine andere bedeutende Position nimmt der Kampf gegen sexualisierte Gewalt ein. Feministische Außenpolitik setzt auf eine Erweiterung der Bandbreite: In internationalen Konflikten soll neben dem Kriegsgeschehen auch die Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Der Fokus wandert vom rein militärischen Denken auf den Schutz und die Rechte von besonders vulnerablen und marginalisierten Gruppen.
Mit Ministerin Annalena Baerbock (r.) verfolgt Deutschland eine feministische Außenpolitik – wie zeitweilig auch Luxemburg Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
Heute zählt die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock zu den international bekanntesten Vertreterinnen dieser Schule. Aber sie ist nicht die Einzige. Neben Kanada und Frankreich hatte sich auch Luxemburg 2018 im Koalitionsvertrag zwischen DP, LSAP und „déi gréng“ der Idee der feministischen Außenpolitik verschrieben. In dem Dokument heißt es: „Im Sinne der Fortführung einer feministischen Außenpolitik wird Luxemburg in internationalen und europäischen Foren die Geschlechtergleichstellung fördern und Frauen gezielter unterstützen. Im politischen Dialog mit Partnerländern wird sich Luxemburg insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Schulbildung, Arbeit und medizinischer Grundversorgung sowie bei den Land- und Eigentumsrechten für die Stärkung der sozialen und politischen Rolle der Frau und Chancengleichheit einsetzen.“
Große Konsequenzen oder gar sichtbare Folgen hatte diese Proklamation nicht. Im Koalitionsvertrag von CSV und DP taucht der Begriff „feministische Außenpolitik“ nicht mehr auf. Stattdessen bekräftigt die Regierung, dass sie ihr „Engagement für eine bessere Vertretung von Frauen im diplomatischen Korps und in anderen Strukturen, die für die Außen-, Europa-, Kooperations- und Verteidigungspolitik relevant sind“ aufrechterhalten will. Zum Thema Gewalt gegen Frauen heißt es an anderer Stelle explizit: „Die Regierung erkennt an, dass Frauen besonders in Konfliktzeiten sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Die Regierung wird darauf achten, die Quellen dieser Diskriminierung zu identifizieren, und konkret auf ihre Beseitigung hinarbeiten.“
Beweise und der Kampf um Anerkennung
Großherzogin Maria Teresa mit Friedensnobelpreisträger Dr. Denis Mukwege auf der Konferenz „Stand Speak Rise Up“ 2019 Foto: Cour grand-ducale/Sophie Margue
Den Kampf gegen sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe hat sich hierzulande besonders die Großherzogin Maria Teresa zum Thema gemacht. 2019 startete sie die Initiative „Stand Speak Rise Up“. Auf deren Gründungskonferenz war auch die französische NGO „We Are Not Weapons of War“ vertreten, die in Zusammenarbeit mit der luxemburgischen IT-Firma Intech und finanziell unterstützt von der Stiftung der Großherzogin die App „BackUp“ entwickelt hat. Eine App, mit deren Hilfe Opfer und Zeugen von sexualisierter Gewalt auf der ganzen Welt Fälle melden und dokumentieren können – damit diese möglicherweise juristisch verfolgt werden können.
Diese Beweise sind wichtig, um Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt in ihrer Systematik zu erfassen und als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit justiziabel machen zu können. Ebenso wichtig ist das Bewusstsein, wann überhaupt sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wird. Die internationale Frauenrechtsorganisation Women’s Initiatives for Gender Justice, die rechtliche Schritte des Internationalen Strafgerichtshofs gegen geschlechtsspezifische Gewalt unterstützt, hat Prinzipien veröffentlicht, die sicherstellen sollen, dass „sexuelle Gewalt nicht von denjenigen übersehen oder bagatellisiert wird, die solche Taten nicht immer erkennen, und den Überlebenden Anerkennung und Bestätigung für ihre Erfahrungen gegeben wird“.
Umso enttäuschter waren israelische Frauenrechtler von den zögerlichen Reaktionen internationaler Frauenorganisationen nach dem Überfall der Hamas. Es vergingen zwei Monate bis UN Women, eine der wichtigsten Frauenorganisationen der Welt, ihr Schweigen brach und sich zu den Verbrechen an jüdischen israelischen Frauen äußerte. Ende November verurteilte die Exekutivdirektorin Sima Bahous die Verbrechen der Hamas. Mehr als eine Randnotiz war es nicht. Der Weg der Aufarbeitung ist noch weit.
Demonstrantinnen in London protestieren gegen das Schweigen der internationalen Frauenorganisation UN Women zum Schicksal israelischer Frauen Foto: AFP/Henri Nicholls