Analyse von Frank Engel

Völkerrecht? Nur, wenn’s unbedingt sein muss.  

Der „Postillon“ findet immer wieder sehr passende Illustrationen unserer Unzulänglichkeit. Dieser Tage war es die auch bildliche Feststellung der Tatsache, dass ein Mensch völlig unbehelligt in den Vereinigten Staaten landet, der eigentlich gemäß internationalem Haftbefehl überall festgenommen werden müsste. Das Problem? Es handelt sich um den Präsidenten eines Staates, der den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennt – und er reiste in ein Land, das diesen ebenfalls ablehnt. Der russische Präsident in den Vereinigten Staaten – er war zwar nicht lange dort, würde aber auch bei einem ausgedehnten Aufenthalt nicht von Uniformierten belästigt.  

Völkerrecht? Nur, wenn’s unbedingt sein muss.  

Foto: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa

Über die Jahre hat sich eine Situation eingestellt, die immer mehr an die Lage vor dem Zweiten Weltkrieg erinnert. Damals traten Staaten, die auf internationales Recht keine Lust hatten, dem Völkerbund gar nicht erst bei – wie die Vereinigten Staaten –, oder sie traten aus, nachdem sie sich dort nicht mehr kritisieren lassen wollten – wie Nazideutschland. Heute verlässt zwar niemand die Vereinten Nationen, aber immer mehr Staaten suchen sich dort jene Instrumente aus, die ihnen in den Kram passen, während sie andere ignorieren.

Das Gleiche gilt bei wichtigen internationalen Verträgen, wie jenem zur nuklearen Nicht-Verbreitung, und für Institutionen wie den Internationalen Strafgerichtshof. Der ist zwar nicht Teil des UN-Systems, in den Augen der meisten Staaten jedoch eine wesentliche Ergänzung der Zuständigkeit der Vereinten Nationen. Frieden, das Kernanliegen der UNO, kann es nur geben, wenn jene Dinge eben nicht passieren, für die der Internationale Strafgerichtshof zuständig ist: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen. Und wie immer im Strafrecht soll die Androhung einer möglichen Sanktion dazu führen, dass ein potenzieller Verbrecher es sich vorher überlegt, ob er das Risiko einer Straftat und einer anschließenden Bestrafung eingehen will.

Nicht-Mitgliedschaft im IStGH völlig inakzeptabel

Es sagt eine Menge aus über die Moral der internationalen Beziehungen, wenn Staaten einem Gerichtshof, der über Kernverbrechen des Völkerstrafrechts verhandelt und ihre Täter bestrafen soll, nicht beitreten. Interessanterweise ist keine sogenannte Großmacht Mitglied des Gerichts. Weder die Vereinigten Staaten, noch Russland, noch China. Auch nicht Indien, Pakistan, der Iran, Israel, Nordkorea, Kuba. Bei letzteren könnte man sagen, was soll’s, wundert keinen, ist auch nicht weiter schlimm. Bei den anderen ist die Nicht-Mitgliedschaft im IStGH eigentlich völlig inakzeptabel – nur gibt es halt nichts und niemanden, der dies feststellen, bloßstellen und ahnden könnte.

Man kann in jedem Einzelfall nachvollziehen, dass jemand – auch ein Staat und sein jeweiliger Chef – es unangenehm findet, dass er oder sie von einer internationalen Instanz für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden soll. Es ist anzunehmen, dass jeder Völker- oder Massenmörder und Kriegsverbrecher es lästig findet, in seiner internationalen Reisefreiheit eingeschränkt zu werden. Und wenn man es sich dann aussuchen kann, tritt man dem IStGH eben nicht bei, oder aus, wenn es brenzlig wird. Nur: Es ist doch eigentlich unerhört, dass jemand, der irgendwo Staats- oder Regierungschef ist, machen kann, was auch immer ihm an internationalen Verbrechen gefällt, und niemand – niemand! – kann ihn dafür belangen.

Zehntausende ukrainische Kinder, die von Russen nach Russland verschleppt wurden und dort anständig russifiziert werden, finden diesen Zustand nicht lustig. Hunderttausende Palästinenser, die in Gaza ausgebombt oder getötet werden, auch nicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es noch keine internationale Organisation oder Instanz, die gegen die Naziverbrecher hätte ermitteln, sie anklagen und verurteilen können. Also wurde für diesen Zweck der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg geschaffen, der gegen die Hauptkriegsverbrecher verhandelte und sie verurteilte. Gegen Hitler und Goebbels war wegen vorherigen Selbstmordes kein Prozess mehr möglich, aber Göring, Bormann, Hess, Ribbentrop und viele andere standen vor Gericht und wurden von diesem bestraft.

Bemerkenswerterweise wurde der IMG von den vier Kriegsalliierten errichtet: den Vereinigten Staaten, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich, allesamt damals Großmächte. Er formulierte Anklagen wegen Verbrechen gegen den Frieden, Angriffskrieg, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof von heute basiert im Grunde auf dem Nürnberger Gericht von damals, mit denselben Zuständigkeiten. Niemand würde heutzutage bestreiten, dass die Nazis alle diese Verbrechen begangen hatten und sie deswegen gerechterweise bestraft werden mussten. Oder?

Ein Völkermord ist ein Völkermord

Frank Engel analysiert in einer Artikelreihe die internationale und die nationale Politik für das Tageblatt

Frank Engel analysiert in einer Artikelreihe die internationale und die nationale Politik für das Tageblatt Foto: Editpress/Didier Sylvestre

Wladimir Putin findet das sehr wahrscheinlich nicht. Also, wenn es Deutsche sind, die solche Verbrechen begehen, dann schon. Aber nicht, wenn es Russen sind. Ein Völkermord ist ein Völkermord. Oder nicht? Israel hat den Völkermord an den Armeniern nie anerkannt. Es geht davon aus, dass es nur einen veritablen Völkermord gegeben hat, und zwar den an den Juden. Anderthalb Millionen Armenier – oder auch eine Million Ruander –, die lange vor und lange nach dem Zweiten Weltkrieg vernichtet wurden, sind in den Augen des Staates Israel bedauerliche Vorkommnisse, die keine weitere rechtliche Qualifizierung verdienen.

Das Problem der Völkergemeinschaft ist: Jeder glaubt, sich von jemand anderem nichts vorwerfen lassen zu müssen. Außer jene Staaten, die noch nie einen Angriffskrieg geführt haben, noch nie einen Völkermord begangen haben, in Kriegen Opfer und nicht Täter gewesen sind – die wollen internationales Recht und dessen Durchsetzung zu ihrem eigenen Schutz.

Es ist ein absoluter Skandal, dass Wladimir Putin unbehelligt in die USA reisen darf. Der Mann hat Hunderttausende seiner eigenen Leute auf dem Gewissen, von den ukrainischen Toten gar nicht mal zu reden. Das hatte Mao auch, kann man einwenden, Millionen Chinesen auf dem Gewissen … aber er reiste eben nicht herum und führte auch keine Angriffskriege. Dass man ihn nicht in Peking verhaftet hat, ist halbwegs nachvollziehbar. Von mir aus braucht auch niemand nach Moskau zu fahren, um Putin dort Handschellen anzulegen. Aber außerhalb Russlands müsste dieser Verbrecher festgesetzt werden. Wird er aber nicht. Weil man sich eben heute nicht mehr traut, Recht durchzusetzen. Außer gegen die, die eben nicht stark genug sind, damit man sie in Ruhe lässt.  

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