Missbrauch

US-Richter lehnt Antrag auf Freigabe von Protokollen der Grand Jury im Fall Epstein ab

Donald Trump wollte Druck von seiner Regierung im Fall Epstein nehmen. Nun stoppt ein Richter erneut die Veröffentlichung ausgewählter Gerichtsunterlagen.

Diese Aufforderung an Präsident Trump wurde im Juli 2025  an eine Hausfassade am Hauptsitz der US-Handelskammer projeziert

Diese Aufforderung an Präsident Trump wurde im Juli 2025  an eine Hausfassade am Hauptsitz der US-Handelskammer projeziert Andrew Leyden/ZUMA Press Wire/dpa

Ein US-Bundesrichter hat den Antrag des Justizministeriums auf Veröffentlichung von Akten zum Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein abgelehnt. Der Richter Richard Berman erklärte am Mittwoch, die Regierung habe keine besonderen Umstände nachweisen können, die eine Freigabe der Protokolle der Grand Jury zu dem Fall rechtfertigen würden.

Berman verwies darauf, dass das US-Justizministerium über umfangreiche Ermittlungsmaterialien zum Fall Epstein verfüge, deren Veröffentlichung sie im Februar zugesagt habe. Im Juli habe das Ministerium dann überraschend einen Rückzieher gemacht. Die rund 100.000 Seiten umfassenden Dokumente der Regierung zum Fall Epstein „stellen die rund 70-seitigen Grand-Jury-Protokolle in den Schatten“, erklärte Berman weiter. Eine Grand Jury ist eine Gruppe von Geschworenen, die auf der Grundlage von Unterlagen der Staatsanwaltschaft über eine Anklageerhebung entscheidet.

Epstein wurde vorgeworfen, zahlreiche Mädchen und junge Frauen missbraucht und Prominenten zugeführt zu haben. Der Milliardär wurde 2019 erhängt in seiner Gefängniszelle in New York aufgefunden. US-Präsident Donald Trump war in dem Fall im eigenen Lager unter Druck geraten, weil seine Regierung nicht wie versprochen Licht in den Skandal gebracht hat.

Trump unter Druck

Trump und einige seiner heutigen Regierungsbeamten hatten vor der Wahl wiederholt angedeutet, dass bei der Verfolgung und dem Tod des bestens vernetzten Epstein brisante Informationen vertuscht worden seien – und damit zahlreiche Verschwörungstheorien befeuert.

Um den Aufruhr seiner Anhänger zu beruhigen, hatte Trump die Offenlegung juristischer Dokumente, konkret von Protokollen der Grand Jury, in dem Fall in Aussicht gestellt. Justizministerin Pam Bondi beantragte im Juli auf Anordnung von Trump deren Freigabe.

Inzwischen will der Präsident von seinem ursprünglichen Versprechen, alle FBI-Unterlagen offenzulegen, nichts mehr wissen. Dies sorgt für Frust bei vielen Anhängern. Mehrere Medien berichteten, dass Trump in den Unterlagen selbst namentlich genannt werde. Trump und Epstein waren über Jahre eng befreundet.

„Nur Ablenkung“

Das Justizministerium müsse seine Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich machen, betonte Berman am Mittwoch. Die Forderung der Regierung, die Protokolle der Grand Jury zu veröffentlichen, „scheint nur Ablenkung zu sein“.

Weiter betonte der Richter, dass eine Veröffentlichung der unter Verschluss stehenden Protokolle der Grand Jury möglicherweise eine Gefahr für die Sicherheit und Verletzung der Privatsphäre der mehr als 1.000 Opfer Epsteins darstellen könne.

Zuvor hatte ein anderer Bundesrichter bereits die Freigabe von Protokollen der Grand Jury im Fall der ehemaligen Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell abgelehnt.

Maxwell war Ende 2021 als Mitglied eines Sexhandelsrings um Epstein verurteilt worden und verbüßt derzeit eine 20-jährige Haftstrafe. Kürzlich war die 63-Jährige aus einem Gefängnis im US-Bundesstaat Florida in eine Haftanstalt mit minimalen Sicherheitsvorkehrungen in Texas verlegt worden. Zuvor hatte es mehrere Gespräche Maxwells mit dem stellvertretende US-Justizminister Todd Blanche gegeben, der früher ein persönlicher Anwalt Trumps war.

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