Sechs Menschen gestorben

Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt zu lebenslanger Haft verurteilt

Er raste 2024 mit einem Mietwagen durch die Menschenmengen auf dem Weihnachtsmarkt im Osten Deutschlands. Sechs Personen starben, Hunderte wurden verletzt. Jetzt steht das Urteil fest.

Ein Justizbeamter führt den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal

Ein Justizbeamter führt den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Wegen des Anschlags von 2024 auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg mit sechs Toten hat ein Gericht in der ostdeutschen Stadt den Todesfahrer die Höchststrafe verhängt.

Fahrer zu lebenslanger Haft verurteilt

Es verurteilte den Angeklagten aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Der Mann, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.

Mehr als 200 Betroffene sind als Nebenkläger vertreten

Mehr als 200 Betroffene sind im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das deutsche Bundesland Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.

Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Tat war laut der Anklage lange vorher geplant

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann aus Saudi-Arabien die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte ihm eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.

Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Dort bekam er auch seine Facharztanerkennung – bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Er selbst stellt sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.

1 Kommentare
JJ 26.06.202613:27 Uhr

"Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. " Wir schaffen das. Was nützt eine hohe Qualifikation wenn der Asylant ein Verbrecher ist. Ein Psychiater der selbst eine Therapie braucht.Nicht gut für das Fach. In 15 Jahren läuft er wieder rum.Wegen guter Führung.

Das könnte Sie auch interessieren

Bosnien und Herzegowina

Das Land braucht weiterhin eine Art Schiedsrichter

Rekordhitze

Wie Spanien mit Schutzräumen gegen den Klimastress kämpft

EU-Parlament

Ein Schutzschild für die Demokratie gegen Manipulationen von außen