Frankreich

Rechtspopulistin Le Pen zu drei Jahren Haft und 15 Monaten Nichtwählbarkeit verurteilt

Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer teilweisen Bewährungsstrafe und einem 15-monatigen Kandidaturverbot verurteilt worden. Eine Kandidatur bei den nächsten Präsidentschaftswahlen ist noch ungewiss.

Marine Le Pen vor Gericht, Berufungsurteil mit 15 Monaten Wahl- und Kandidatensperre

Ein Berufungsgericht hat Marine Le Pen zu 15 Monaten Nichtwählbarkeit verurteilt AFP

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist im Berufungsverfahren wegen der Veruntreuung von EU-Geldern zu einer dreijährigen Haftstrafe. Zudem erließen sie ein 45-monatiges Verbot, für öffentliche Ämter zu kandidieren, wovon 30 auf Bewährung ausgesetzt sind. Die Richter verurteilten sie am Dienstag in Paris zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem Jahr in Form einer elektronischen Fußfessel.

Nach dem Urteil des Berufungsgerichts gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist deren Präsidentschaftskandidatur ungewiss. Die 15 Monate Nichtwählbarkeit sind bereits abgegolten, da die Zeit vom erstinstanzlichen Urteil im März 2025 an läuft. Damit liegt die Entscheidung über eine vierte Präsidentschaftskandidatur in den Händen von Le Pen selbst. Allerdings hatte Le Pen ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Le Pen will sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage der Rechtspopulisten äußern.

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