Arbeitnehmerrechte
OGBL und LCGB begrüßen IGH-Gutachten zum Streikrecht
Mit einem Gutachten zur Vereinigungsfreiheit hat der Internationale Gerichtshof die Position von Gewerkschaften weltweit gestärkt. Der OGBL-LCGB spricht von einem „historischen Sieg“ für Arbeitnehmerrechte und warnt zugleich vor zunehmenden Einschränkungen des Streikrechts.
Große nationale Kundgebung von OGBL und LCGB im vergangenen Jahr Symbolbild: Editpress/Hervé Montaigu
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat mit einem Gutachten vom 21. Mai das Streikrecht im Rahmen des Übereinkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gestärkt. Die Luxemburger Gewerkschaftsallianz OGBL-LCGB bezeichnet die Stellungnahme als „historischen Sieg“ für Gewerkschaften und Arbeitnehmer – insbesondere in einer Zeit, in der gewerkschaftliche Freiheiten zunehmend unter Druck geraten.
Hintergrund ist eine „tiefgreifende Uneinigkeit“ zwischen Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebern und Regierungen über die Auslegung des Übereinkommens zur Vereinigungsfreiheit und zum Schutz gewerkschaftlicher Rechte. Der Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes hatte deshalb am 10. November 2023 beschlossen, den IGH um ein Gutachten zu ersuchen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Streikrecht durch das Übereinkommen geschützt wird.
Der IGH bekräftigte nun, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen das Recht haben, sich frei zu organisieren, ihre Aktivitäten zu verwalten und ihre Aktionen festzulegen. Nach dieser Auslegung könne der Begriff „Tätigkeit“ auch das Streikrecht umfassen, das damit in den Schutzbereich des Übereinkommens Nr. 87 falle.
„Dieses Gutachten stellt daher einen wichtigen Sieg für Gewerkschaften und Arbeitnehmer dar, da es das internationale Arbeitsrecht maßgeblich beeinflusst“, geht aus der Mitteilung weiter hervor. Weltweit sehe sich das Streikrecht einer zunehmenden Welle von Einschränkungen ausgesetzt. Deshalb müsse dieses grundlegende Recht, welches durch internationale Normen garantiert werde, „uneingeschränkt geachtet und geschützt werden“, schreibt der Gewerkschaftsverband. (DJ)