Gerichtshof in Luxemburg

Name von Pablo Escobar kann in EU nicht als Marke geschützt werden

Die Gesellschaft Escobar Inc. mit Sitz in Puerto Rico wollte den Namen „Escobar“ als Marke anmelden. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die entsprechende Ablehnung.

Escobar Inc. zog gegen die Zurückweisung vor das EU-Gericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg

Escobar Inc. zog gegen die Zurückweisung vor das EU-Gericht, hatte dort aber nun keinen Erfolg Foto: Colombian National Police

Der Name des verstorbenen kolumbianischen Drogenbarons Pablo Escobar kann nicht als Marke in der Europäischen Union geschützt werden. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die entsprechende Ablehnung durch das EU-Markenamt EUIPO mit Sitz im spanischen Alicante. Der Name würde mit Drogenhandel und Drogenterrorismus in Verbindung gebracht, begründete das Gericht sein Urteil. (Az. T-255/23)

Jetzt kostenlos testen: Ihr persönlicher 24-Stunden-Zugang

  • Zugang zu allen Online-Artikeln
  • E-Paper auf tageblatt.lu und in der App

Sie haben bereits ein Konto ? Melden Sie sich hier an.

Das könnte Sie auch interessieren

Großbritannien

Premierminister Keir Starmer ist nach Niederlage bei Wahlen in der Defensive

clear