Nach jahrelanger Suche

Mit Formel-Rennwagen auf Autobahn unterwegs – Tschechische Polizei fasst das „rote Phantom“

Seit Jahren sorgt ein Formel-Rennwagen auf tschechischen Autobahnen immer wieder für Aufsehen und Rätselraten. Nun hat die Polizei den Fahrer nach eigenen Angaben auf frischer Tat ertappt.

Ein Fahrer hat in Tschechien wohl jahrelang die Autobahn mit der Rennstrecke verwechselt – nun hat die Polizei den Fahrer gestoppt

Ein Fahrer hat in Tschechien wohl jahrelang die Autobahn mit der Rennstrecke verwechselt – nun hat die Polizei den Fahrer gestoppt Symbolbild: Darko Bandic/AP Pool/dpa

Der Polizei in Tschechien ist ein Autofahrer ins Netz gegangen, der mit einem roten Formel-Rennwagen wiederholt die Autobahn unsicher gemacht haben soll. Wie eine Polizeisprecherin mitteilte, wurden die Beamten am Sonntag per Notruf informiert, dass der Flitzer an einer Tankstelle rund 40 Kilometer südwestlich von Prag gesichtet worden sei. Mehrere Streifenwagen und ein Hubschrauber hätten daraufhin die Verfolgung aufgenommen. In dem Dorf Buk habe der Fahrer schließlich gestoppt und kontrolliert werden können. Der 51 Jahre alte Verdächtige habe die Aussage verweigert, hieß es. Tests auf Alkohol und Drogen seien negativ ausgefallen.

Jahrelange Suche der Polizei

Die Polizei hatte dem roten Autobahn-Phantom jahrelang nicht auf die Schliche kommen können. Auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Netzwerken die Runde machten, war das Gesicht des mutmaßlichen Fahrers durch den Helm verdeckt. Nach Medienberichten soll es sich bei dem Fahrzeug um eine Spezialanfertigung aus der GP2-Serie, der heutigen Formel 2, handeln. Derartige Rennautos haben üblicherweise mehr als 600 PS und verfügen über eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 300 Kilometern pro Stunde.

Formel-Autos nicht für Straßenverkehr geeignet

Der Mann müsse mit einer hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen, hieß es von der Polizei. Formel-Rennwagen wie dieser seien nicht für den Straßenverkehr zugelassen, betonte die Polizeisprecherin. Sie stellten nicht nur eine Gefahr für den Fahrer selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Fahrzeuge verfügten weder über Scheinwerfer noch über Blinker oder Kennzeichen. Zudem hätten sie scharfe Kanten.

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