Deutschland
Karnevalisten werfen an der Mosel mit Falschgeld – und müssen dafür zahlen
Das war wohl ein teurer Spaß: Nach einem Karnevalsumzug ist in einer Moselgemeinde Falschgeld in Kassen aufgetaucht, das eigentlich für Hollywood bestimmt war.
Mit Falschgeld in der Tasche haben Narren in einer Moselgemeinde an Karneval bezahlt Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Wenn der schnöde Mammon auf die ungezügelte fünfte Jahreszeit und am Ende auf die nackte Wahrheit trifft, dann ist das Chaos bisweilen perfekt. Weil sie nun wieder naht, die närrische Session, sei daher eine Geschichte aus einem Moselort erzählt, die davor warnt, es allzu bunt zu treiben ...
Wie in einer Moselgemeinde plötzlich Falschgeld kursierte
So soll sie sich nach Volksfreund-Informationen zugetragen haben: Am diesjährigen Karnevalsumzug in der Gemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich nahm eine Gruppe teil, die einen Wagen zum Thema Banken gebaut hatte. Der besseren Authentizität wegen hatten die Karnevalisten zuvor Geld im Internet bestellt, das täuschend echt aussah, aber eben nicht echt war. Während des Umzugs warfen sie dann unter anderem die falschen Geldscheine in die Zuschauermenge, berichtet die Staatsanwaltschaft Trier. Denn das Ganze blieb nicht ohne Folgen: Die Scheine sahen so echt aus, dass im Anschluss einige Karnevalisten versuchten, damit zu zahlen – und das mit Erfolg.
Mindestens vier Geldscheine seien im Anschluss in Kassen im Ort aufgetaucht, erklärt die Staatsanwaltschaft: „Entsprechende Scheine sind bei der Kassenkontrolle des örtlichen Karnevalsvereins und eines Hotels aufgefallen.“
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Der Vorwurf: Die drei Beschuldigten sollen „billigend in Kauf genommen haben, dass das Falschgeld in der geschehenen Weise im Zahlungsverkehr verwendet wird“, erklärt der oberste Staatsanwalt Peter Fritzen. „Gegen sie besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der Tatverdacht des Inverkehrbringens von Falschgeld.“
Inzwischen sei das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage aber eingestellt worden. Dazu habe die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, „wenn das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung durch die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen beseitigt werden kann und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.
Wer wollte mit dem Falschgeld bezahlen?
Die häufigste Auflage sei – wie im vorliegenden Fall – die Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Diese Entscheidung werde nicht in das Bundeszentralregister eingetragen; sie gelte auch nicht als Vorstrafe. Wie tief die kreativen Wagenbauer dafür in die eigene Tasche greifen mussten, könne er zum Schutz der Privatsphäre nicht verraten, sagt Fritzen.
Und was ist mit den Narren, die das wertlose Papier in bare Münze umwandeln und somit ihren Glühwein & Co. bezahlen wollten? Diese Täter hätten nicht ermittelt werden können, heißt es aus Trier.
Wie aber konnte es sein, dass die Scheine wirklich so täuschend echt aussahen? Fritzen erläutert: „Bei den Falsifikaten handelte es sich um sogenannte veränderte Banknotenabbildungen, also Reproduktionen von Geldscheinen mit textlichen oder bildlichen Veränderungen, wie sie zum Beispiel als Filmrequisiten Verwendung finden.“ Die Scheine seien nach einem Gutachten der Deutschen Bundesbank als im Zahlungsverkehr mit echtem Geld verwechselbar eingestuft worden.
Eigentlich wären die Banknoten also für Hollywood bestimmt gewesen ... und haben stattdessen an der Mosel zu reichlich Trubel geführt.