Punkt 13 Uhr zirpte es los
Insekten-Attacke: Mann verteilt Hunderte Grillen im Trierer Dom
Nach der Stinke-Attacke vom August ist der Trierer Dom erneut Opfer einer merkwürdigen Aktion geworden: Am Donnerstag entließ ein Mann Hunderte Grillen in dem Gotteshaus. Eine Zeugin lief ihm hinterher.
Der Trierer Dom ist die älteste Bischofskirche Deutschlands. Aber ist sie auch die erste mit einer Heuschreckenplage? Foto: Trierischer Volksfreund/Claire Herrmann
Wenn es am Donnerstagvormittag im Trierer Dom etwas Besonderes zu sehen gibt, dann am ehesten ein kleines Mädchen, das vor dem Hauptaltar des Gotteshauses fröhlich Rad schlägt. Ansonsten, alles wie immer: Touristen, die sich staunend umschauen, Fotos machen. Andere sind zum Beten da. Doch von dem kuriosen Szenario, das sich Besucherinnen und Besuchern am Vortag geboten haben muss, ist nichts mehr zu sehen.
Grillenkonzert in Trierer Dom: Das war passiert
Wer den Trierer Dom besucht, erwartet Stille, Ruhe fürs Gebet vielleicht. Stattdessen waren am Mittwochmittag, 14. Oktober, Zirp-Geräusche zu vernehmen. Einer Pressemitteilung der Polizei zufolge hatte „ein ungewöhnliches akustisches Intermezzo“ für Aufsehen im Trierer Dom gesorgt.
Kurz nach 13 Uhr begannen demnach im Bereich der Heilig-Rock-Kapelle Hunderte Mittelmeergrillen ein lautes Zirp-Konzert und „verliehen dem ehrwürdigen Gotteshaus ein kurzzeitiges mediterranes Flair“. Auslöser des Insekteneinsatzes war allerdings kein Naturschauspiel, sondern ein 72-jähriger Mann aus Trier. Eine aufmerksame Zeugin hatte demnach beobachtet, wie der Verdächtige die Tiere aus einem Karton im Inneren des Doms freigab und anschließend das Gotteshaus verließ.
Zeugin verfolgte Grillenverteiler
Die Zeugin folgte dem Mann, verständigte die Polizei gegen 13.15 Uhr und gab sich bei der Kontrolle am Rindertanzplatz als Hinweisgeberin zu erkennen. Der Tatverdächtige führte zu diesem Zeitpunkt laut Polizei noch den leeren bzw. betreffenden Futtertier-Karton mit der Aufschrift „Mittelmeergrillen, 500 Stück, Einzelfutter“ mit sich. Gegen 13.30 Uhr konnten die Polizisten den Mann dort dingfest machen, erklärt Polizeihauptkommissar Christian Schmidt auf Volksfreund-Nachfrage.
Strafverfahren eingeleitet
Die Polizei leitete gegen den 72-jährigen Mann ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung gemäß § 167 Strafgesetzbuch (StGB) ein. Dort heißt es: Wer „den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört“ oder „an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt“ kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Zu seinem Motiv machte der Beschuldigte bislang keine Angaben. Bei einer ersten Befragung habe er sich nicht äußern wollen, so Schmidt zu unserer Redaktion. Der Mann sei polizeilich bislang nicht in Erscheinung getreten, auch gebe es keine Hinweise auf psychische Auffälligkeiten.
Zusammenhang mit der Heuschreckenplage?
In der Bibel wird im Buch Exodus eine Heuschreckenplage geschildert, die Ägypten kahl gefressen haben soll. Gibt es dazu einen Zusammenhang? Hat die Tat möglicherweise einen religiösen Hintergrund oder richtete sie sich gezielt gegen die Religionsausübung? All das sind aktuell lediglich Mutmaßungen. Der Polizei liegen dazu keine Informationen vor.
Nach der Aufnahme der Personalien und der Vernehmung sei der 72-Jährige entlassen worden. Der Sachverhalt müsse aktuell noch weiter untersucht werden, auch dahingehend, ob es durch die Grillen zu Sachbeschädigungen im Dom gekommen sei. Dann werde er der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Bistum Trier: Kammerjäger beauftragt
Das Bistum Trier reagierte laut Pressemitteilung der Polizei umgehend auf den Vorfall und sperrte die betroffenen Bereiche des Doms. Ein Kammerjäger sei beauftragt worden, die Insekten zu entfernen.
Angaben zur genauen Dauer und dem Umfang der Bekämpfungsmaßnahmen liegen der Polizei aktuell nicht vor. Ebenfalls nicht bekannt ist, ob dem Mann ein Hausverbot ausgesprochen wurde.