Stabilitätspakt

EU verkündet Durchbruch: Schuldenregeln werden gelockert

Die europäischen Finanzminister haben sich nach monatelangem Ringen auf eine Reform der Schuldenregeln verständigt. Hoch verschuldete EU-Staaten sollen dadurch mehr Zeit bekommen, ihre Defizite abzubauen, und auch zusätzliche Spielräume für Investitionen erhalten.

Der Schuldenabbau in Euro-Staaten wird neu geregelt

Der Schuldenabbau in Euro-Staaten wird neu geregelt Foto: AFP

In den vergangenen Jahren sind die Schuldenstände durch die Corona-Pandemie und später die Bekämpfung hoher Energiepreise im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine auf Rekordstände gesprungen. Die niederländische Finanzministerin Sigrid Kaag sprach von einem guten Kompromiss. Es gebe Anreize für Reformen und Raum für Investitionen. Die Regeln würden auch genauer auf die Bedürfnisse einzelner Staaten ausgerichtet.

Den neuen Regeln zufolge müssen zu hoch verschuldete EU-Staaten im Schnitt jährlich ein Mindestmaß beim Abbau der Defizite und Schuldenstände einhalten. Darauf hatte vor allem Deutschland gedrängt. Insgesamt ist das Regelwerk aber weniger streng und starr als bisher. Darauf hatten Frankreich und viele südeuropäische Staaten gepocht.

Die Grundsatzeinigung der Finanzminister muss noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden, bevor die entsprechenden Rechtstexte in Kraft treten können. Dies soll vor der Europawahl im Frühsommer 2024 über die Bühne gehen. Dabei sind noch kleinere Änderungen möglich. Größere Abweichungen gelten aber als unwahrscheinlich.

Die bisherigen Schuldenregeln sind seit 2020 ausgesetzt. Ab 2024 sollen sie wieder greifen, weswegen eine Reform drängt. Erstmals zur Anwendung kämen die neuen Regeln aber erst in der zweiten Jahreshälfte 2024, wenn die Budgetpläne für 2025 von Brüssel bewertet werden müssen.

Individuell ausgehandelte Abbaupfade

Ab 2025 soll es in Zeiträumen von vier oder in Ausnahmefällen auch sieben Jahren einen stetigen Abbau der Schuldenwerte geben. Der längere Zeitraum greift bei Staaten, die bestimmte Reformen angehen oder Investitionen tätigen, die mit den Prioritäten der EU im Einklang stehen. Die jeweiligen Abbaupfade werden mit der EU-Kommission ausgehandelt.

Es ist bereits die vierte Reform des sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspaktes, der seit mehr als zwei Jahrzehnten Obergrenzen setzt – drei Prozent der Wirtschaftsleistung bei der Neuverschuldung und 60 Prozent bei der Gesamtverschuldung. Diese Vorgaben bleiben bestehen. Abgeschafft wird die sogenannte Zwanzigstel-Regel. Diese sah vor, dass Länder mit einer Schuldenquote von über 60 Prozent jedes Jahr ein Zwanzigstel der Differenz zwischen 60 Prozent und der tatsächlichen Quote abbauen müssen. Das überforderte vor allem hoch verschuldete EU-Mitglieder wie Italien. Hier waren es teilweise vier Prozent der Wirtschaftsleistung. Nach den neuen Regeln wird ein Minimum von einem Prozentpunkt pro Jahr verlangt. Das gibt Ländern mehr Möglichkeiten, trotz Haushaltskonsolidierung etwa die Energieabhängigkeit zu reduzieren, durch Investitionen in eigene erneuerbare Energien. Auch Verteidigungsausgaben werden belohnt, eine Reaktion auf den Krieg in der Ukraine. Außerdem werden nach der Reform die Primärausgaben der Regierungen stärker als Kontrollinstrument verwendet, weil diese leichter zu steuern sind als andere Haushaltskennziffern.

Aus dem Umfeld des französischen Finanzministeriums verlautete, Zinszahlungen würden nicht berücksichtigt bei den jährlichen Vorgaben zur Reduzierung der Defizite. Auch das schaffe Spielraum für Investitionen. Der Effekt im Beispiel von Frankreich führe dazu, dass das strukturelle Defizit nur um 0,25 Prozentpunkte pro Jahr abgebaut werden müsste statt sonst 0,6 Prozentpunkten. Frankreich könnte mittelfristig auch ein strukturelles Defizit in Höhe von 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung anstreben statt bisher 0,4 Prozent. (Reuters)

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