Internationale Justiz
EU kritisiert US-Sanktionen gegen Internationalen Strafgerichtshof
Die Europäische Union kritisiert die angekündigten US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und fordert die USA auf, die Maßnahmen zurückzunehmen.
Des Internationale Strafgerichtshofs (ICC) in Den Haag Foto: Peter Dejong/AP/dpa
Die Europäische Union bedauert die angekündigten US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und fordert die USA auf, die Maßnahmen zurückzunehmen. Das geht aus einer Erklärung der Hohen Vertreterin im Namen der EU am Samstag hervor.
Der IStGH sei ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Rechtsordnung und spiele eine wichtige Rolle dabei, Verantwortliche für schwerste Verstöße gegen das Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu zählen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.
Die EU betont, dass sich der Gerichtshof nicht gegen souveräne Staaten richte. Er werde nur tätig, wenn ein Staat nicht willens oder nicht in der Lage sei, entsprechende Verbrechen ernsthaft selbst zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen. Nationale Justizsysteme hätten grundsätzlich Vorrang.
EU setzt auf Diplomatie
Angriffe und Drohungen gegen den Gerichtshof, seine Mitarbeiter sowie Personen und Organisationen, die mit ihm zusammenarbeiten, seien inakzeptabel, heißt es in der Erklärung. Die EU kritisiert insbesondere die angekündigten Sanktionen gegen den Gerichtshof als Institution.
Zugleich begrüßt sie die Bereitschaft der USA, ihre Bedenken mit den Vertragsstaaten des Römischen Statuts zu erörtern. Auch den Aufschub des Inkrafttretens der jüngsten Maßnahmen nimmt die EU zur Kenntnis. Dieser schaffe Spielraum für diplomatische Bemühungen, um die Sanktionen zurückzunehmen und weitere Maßnahmen gegen die Unabhängigkeit des Gerichts zu verhindern.
Die EU kündigt an, den IStGH und seine Mitarbeiter weiterhin umfassend zu unterstützen. Das Gericht müsse unabhängig und frei von äußerem Druck arbeiten können, um sein Mandat wirksam zu erfüllen.