Erweiterung

Die EU bereitet sich auf neue Beitritte vor

Die Europäische Union bereitet sich auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten vor. Was sich dabei ändern müsste und wird, erklärte die für die Erweiterung zuständige EU-Kommissarin Marta Kos dieser Tage.

Die EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos meint, die meisten Politikbereiche der EU seien durch kommende Erweiterungen nicht berührt

Die EU-Erweiterungskommissarin Marta Kos meint, die meisten Politikbereiche der EU seien durch kommende Erweiterungen nicht berührt Foto: Fabian Sommer/dpa

Derzeit gibt es neun offizielle EU‑Beitrittskandidaten. Vier von ihnen bezeichnet die EU-Kommissarin Marta Kos als „Spitzenreiter“, da sie bei ihren Vorbereitungen für einen EU-Beitritt „signifikante Fortschritte“ gemacht hätten: Montenegro, Albanien, die Ukraine und Moldau. Am 28. Oktober wird die EU-Kommission Fortschrittsberichte zu den vier Ländern vorlegen, in denen „Fahrpläne“ mit Zeitvorgaben und Pflichtergebnissen enthalten sind.

Für Montenegro werde bereits das Beitrittsabkommen ausgearbeitet, sagte die EU‑Kommissarin. Das Land könnte die Verhandlungen bis zum Ende des Jahres abschließen und das Beitrittsabkommen im kommenden Jahr unterzeichnen. Der Beitritt würde dann im Jahr 2028 erfolgen.

Demnach dürfte Montenegro nicht mehr von allen Neuerungen betroffen sein, die Marta Kos im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses vorgestellt hat. Bereits seit Jahren wird immer wieder in Zweifel gezogen, ob die europäischen Institutionen mit ihren gegenwärtigen Entscheidungsprozessen noch funktionsfähig sind, sollten weitere Länder dem Staatenbund beitreten. Zwar wurde eine neuerliche Anpassung der EU-Verträge in Aussicht gestellt, eine dazu notwendige Regierungskonferenz stand allerdings nie zur Diskussion. Denn Vertragsänderungen sind bereits in „normalen Zeiten“ ein langjähriges Unterfangen.

Passerell-Klausel

Die EU-Kommission greift daher auf bereits in den EU‑Verträgen enthaltene Vorkehrungen zurück, die sogenannten Passerell-Klauseln, mit denen etwa der EU-Rat vom Einstimmigkeitsprinzip zu Mehrheitsentscheidungen übergehen kann. „Es ist möglich, die Zahl jener Bereiche zu reduzieren, in denen ein einziges Land allein Entscheidungen, die alle anderen unterstützen, mit einem Veto blockiert“, sagte Marta Kos und nannte Sanktionen, Steuerangelegenheiten, den Erweiterungsprozess sowie internationale Abkommen. Allerdings erwähnte die EU-Kommissarin nicht, dass die Aktivierung einer Passerell-Klausel selbst der Einstimmigkeit unter den EU‑Mitgliedstaaten bedarf.

Um flexibler zu sein, sollten die EU-Staaten vermehrt auf das Instrument der „verstärkten Zusammenarbeit“ zurückgreifen, schlägt Marta Kos weiter vor. Diese ebenfalls bereits in den EU-Verträgen enthaltene Möglichkeit, die etwa bei der Schaffung der europäischen Staatsanwaltschaft angewendet wurde, sieht vor, dass neun EU-Staaten in bestimmten Politikbereichen vorangehen können, sollten andere Länder noch Zweifel haben.

Graduelle Integration

Den Kandidatenstaaten wiederum soll eine graduelle Integration angeboten werden. „Das ist kein Ersatz für eine Mitgliedschaft“, betonte Marta Kos. Vielmehr sollten die Beitrittskandidaten gemäß ihren Fortschritten in ausgewählte Politikbereiche der EU eingebunden werden, wie etwa Teile des Binnenmarktes, aber auch der Energie, des Verkehrs oder des Digitalen, sofern sie mit ihren Reformen Schritt halten und die strategischen Interessen der EU berücksichtigen. Allerdings kann die Beteiligung an diesen Politikbereichen wieder ausgesetzt werden, wenn die dafür vorgesehenen Bedingungen nicht eingehalten werden.

Um sich Problemfälle wie Ungarn und Polen zu ersparen, mit denen die EU jahrelang wegen deren Abweichen von europäischen Werten und dem offensichtlichen Rückbau der Rechtsstaatlichkeit beschäftigt war, müssen die Beitrittskandidaten „sehr hohe rechtsstaatliche Standards erfüllen“, sagte die EU‑Kommissarin. „Wir müssen sicher sein, dass die neuen Mitglieder nach dem Beitritt nicht mehr unter diese Standards fallen.“

EU-Gelder streichen

Doch nicht nur bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und europäischen Werte, sondern auch bei einem Mangel an „loyaler Zusammenarbeit“, wie sie in den EU-Verträgen gefordert wird, möchte die EU-Kommission schneller einschreiten. Es sollte leichter gemacht werden, EU-Gelder zu streichen oder Stimmrechte einzuschränken, so Marta Kos. Allerdings ist die Einschränkung beziehungsweise der Entzug des Stimmrechts eines Mitgliedstaates in Artikel 7 der EU-Verträge geregelt. Und entsprechende Verfahren sind trotz eindeutigen Fehlverhaltens jahrelang vom EU-Rat der Mitgliedstaaten verschleppt worden.

Schließlich sollen sich neue Mitgliedstaaten freiwillig dazu verpflichten, Entscheidungen über künftige Erweiterungen nicht aufgrund bilateraler Streitigkeiten zu blockieren. Das wird aber nicht von den gegenwärtigen Mitgliedstaaten verlangt, wie etwa Kroatien, das Montenegro aufgrund von Forderungen, die in die gemeinsame jugoslawische Zeit zurückreichen, mit einer Beitrittsblockade droht.

Die EU-Kommission erwartet nun, dass der EU-Rat und das Europäische Parlament eine Diskussion über die gemachten Vorschläge aufnehmen.

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