Hip-Hop, Liebe und Kleingärtner

Bei der Bundestagswahl in Deutschland treten auch ungewöhnliche Parteien an

Zwei Tage lang beriet der Bundeswahlausschuss in Berlin, welche Gruppierungen und Vereinigungen zur Bundestagswahl zugelassen werden können. Geschafft haben es auch einige ungewöhnliche Parteien – von Hip-Hop bis Liebe.

Bundeswahlleiter Georg Thiel steht vor Beginn der Sitzung des Bundeswahlausschusses im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages auf der Empore. Dieser Ausschuss bestimmt, welche kleineren Parteien und Vereinigungen die Anforderungen des Parteiengesetzes erfüllen und zur Bundestagswahl am 26. September 2021 zugelassen werden.

Bundeswahlleiter Georg Thiel steht vor Beginn der Sitzung des Bundeswahlausschusses im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages auf der Empore. Dieser Ausschuss bestimmt, welche kleineren Parteien und Vereinigungen die Anforderungen des Parteiengesetzes erfüllen und zur Bundestagswahl am 26. September 2021 zugelassen werden. Foto: dpa/Christoph Soeder

Was tun, wenn einem der Bundeswahlleiter die Rote Karte zeigt, weil der Antrag für die Zulassung zur Bundestagswahl nur per E-Mail und nicht – wie vorgeschrieben – per Post eingegangen ist? Die Vertreter der „Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD)“ gönnten sich danach erst mal vor dem Bundestag einen Gin Tonic und ein paar Bier. Nun werde man vor das Verfassungsgericht ziehen, so ein frustrierter Bundesvorsitzender Andreas Reiter. Nutzen dürfte das nichts, das lehrt die Erfahrung. Wenn es überhaupt dazu kommt.

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