Schweiz
40 Prozent Telearbeit für französische Grenzgänger
In Frankreich wohnhafte Grenzgänger können bis zu 40 Prozent Telearbeit leisten, während sie in der Schweiz besteuert werden. Das berichtet die „Tribune de Genève“ am Freitag (31. Mai). Kurz zuvor hatten die politischen Instanzen in der Schweiz eine aktualisierte Fassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen beiden Ländern zur Telearbeit angenommen.
Die Schweiz hat – wie hier am Genfersee – viele Grenzgänger und gibt Steuern an Herkunftsländer ab Foto: Editpress/Guido Romaschewsky
Dieser Beschluss betrifft laut dem Bericht des französischsprachigen Tagesmediums 230.000 Franzosen, die in Frankreich wohnen und in der Schweiz arbeiten. Während der Pandemie hatte das Nicht-EU-Mitglied Schweiz zunächst vorübergehend eine einvernehmliche Vereinbarung mit Frankreich bezüglich Telearbeit getroffen.