Referendum noch vor Sommer 2017

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Das Wort zitierte am Dienstag „Koalitionskreise“, um die Behauptung aufstellen zu können „Zweites Referendum vorerst vom Tisch“. Vom Tisch ist erst mal nichts.

Der Präsident der entsprechenden parlamentarischen Kommission, Alex Bodry, erwartet, dass das Referendum vor der Sommerpause 2017 über die Bühne geht. Allerdings gibt es noch einige Unwägbarkeiten, so Bodry uns gegenüber.

Klar sei, dass es sich bei der Verfassungsdiskussion nicht um eine Koalitionsfrage handele. Immerhin sei eine Zweidrittelmehrheit für die konstitutionelle Reform notwendig, und diese sei, wie bekannt, nur mit der CSV zu bekommen. Aus diesem Grund wird ja seit Jahren parteiübergreifende Vorarbeit in der Verfassungskommission geleistet, erst unter der Präsidentschaft von Paul-Henri Meyers (CSV), jetzt unter Alex Bodry.

Zeitplan

Während der jüngsten Sitzung dieser Kommission sei denn auch über den Zeitplan zur Verfassungsreform gesprochen worden, so ihr Präsident. Eine Entscheidung zum Termin des Referendums sei aber nicht getroffen worden.

Er habe das Datum der Kommunalwahlen vorgeschlagen (Oktober 2017), um die Wähler nicht unnötig oft zu den Urnen rufen zu müssen; dieser Vorschlag sei aber von der größten Oppositionspartei, der CSV also, verworfen worden, die eine Vermischung von politischen Wahlen und Referendum ablehnt. Zu kurz vor den nächsten Parlamentswahlen könne der Bürgerentscheid aber auch nicht stattfinden, so Bodry, der nun erwartet, dass das Volk idealerweise noch vor der Sommerpause 2017 über den Vorschlag einer neuen Verfassung entscheidet (anstelle einer zweiten Lesung im Parlament).

Nicht klar sei zurzeit allerdings, wie intensiv die vorgesehene öffentliche Diskussion zur Reform verlaufen werde. Bis zum 15. Oktober haben die Bürger noch Zeit, Vorschläge, Kommentare oder Anmerkungen zu einer neuen Verfassung zu machen (auf der Internetseite des Parlaments: www.chamber.lu).
In der Zwischenzeit sei der Staatsrat auch bereits mit Texten zum Referendum befasst worden. Im kommenden Jahr ist dann eine breite öffentliche Diskussion vorgesehen.

Jetzt oder nie

Wenn diese gesellschaftliche Debatte früh anläuft, ihre Auswirkungen (sprich eventuelle Textänderungen) schnell in das Reformprojekt einfließen und der Staatsrat sein Gutachten rechtzeitig abliefert, stehe einer Volksabstimmung über die Verfassungsreform im ersten Halbjahr 2017 eigentlich nichts im Wege. Sollte die Verfassungsreform allerdings nicht mehr in dieser Legislatur über die Bühne gehen können, so sieht Bodry ganz allgemein wenig Chancen für die Reform.

„Das wäre schade, denn die Reform ist notwendig“, so der Kommissionspräsident. Die viele bereits geleistete Vorarbeit wäre in dem Fall umsonst gewesen, fügt er hinzu.