Mittwoch5. November 2025

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Zwangsarbeiter sollen Steuern nachzahlen

Zwangsarbeiter sollen Steuern nachzahlen
(dpa)

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BRÜSSEL – Ausländische Zwangsarbeiter und deren Witwen aus der Nazi-Zeit werden nun von deutschen Steuerämtern zur Kasse gebeten. Auf den Entschädigungsrenten gilt nämlich ein Steuersatz von 17 Prozent, der nachbezahlt werden muss.

Wie die belgische Zeitung „Het Nieuwsblad“ berichtet, sollen die ausländischen Zwangsarbeiter und deren Witwen aus der Nazi-Zeit jetzt von den deutschen Steuerämtern zur Kasse gebeten werden.

Die Familie Debrusschere aus dem westflämischen Menin soll in unserem Nachbarland kein Einzelfall sein. Vor kurzem erhielt sie von den deutschen Behörden einen Steuerbescheid, laut dem sie auf ihrer Entschädigungsrente Rückstände aus den Jahren 2005-2010 nachzahlen muss. Der Amtsschimmel beruft sich dabei auf ein Gesetz, das unlängst vom deutschen Bundestag verabschiedet wurde, und das bei der Auszahlung einer Kriegsentschädigungsrente an Zwangsarbeiter und deren Hinterbliebene eine 17-prozentige Besteuerung vorsieht.

Diese Rente beläuft sich jährlich auf 400 Euro, die eingeforderten Nachzahlungen für den genannten Zeitraum auf 126 Euro.