Donnerstag13. November 2025

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Warten auf deutsche Entscheidung

Warten auf deutsche Entscheidung
(dpa)

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Das deutsche Verfassungsgericht wird am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das gab das Gericht am Montag bekannt.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am Dienstag vergangener Woche angedeutet, dass sich das Gericht mit der Eilentscheidung mehr Zeit lassen könnte als die üblichen drei bis vier Wochen und dafür eine gründlichere Prüfung vornehmen könnte.

Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen. Mehrere Gruppen von Klägern hatten gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt. Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein „Mehr Demokratie“, dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen hatten.

„Unkalkulierbare Risiken“

Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.

Der Gipfel in Brüssel Ende Juni beschloss, dass Krisenländer künftig leichter auf den Euro-Rettungsfonds zugreifen können – und dabei weniger Auflagen erfüllen müssen. Der Rettungsfonds ESM soll zudem Banken aus hoch verschuldeten Ländern unter bestimmten Bedingungen direkt Hilfen gewähren können. Damit werden dann auch deren Staatshaushalte entlastet.