Samstag15. November 2025

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Total muss zahlen

Total muss zahlen
(AFP)

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13 Jahre nach der verheerenden Ölkatastrophe vor der Bretagne hat das höchste französische Gericht nun sein Urteil gesprochen. Die Mitverantwortlichen für die Havarie des Schrotttankers dürfen doch bestraft werden.

Eine der schwersten Ölkatastrophen vor der französischen Atlantikküste hat strafrechtliche Folgen. Das höchste französische Gericht bestätigte am Dienstag Urteile gegen den Energiekonzern Total und andere Beteiligte. Die Richter des Kassationshofes widersprachen der Ansicht des Generalanwalts, der die französische Justiz nicht für zuständig angesehen hatte.

Der mit knapp 31.000 Tonnen Schweröl beladene Tanker fuhr unter der Flagge Maltas und war nach seinem Start in Dünkirchen am Ärmelkanal außerhalb der französischen Territorialgewässer gesunken.

20.000 Tonnen Öl

Infolge des Schiffsunglücks liefen zur Jahrtausendwende rund 20.000 Tonnen der Ladung vor der Bretagne ins Meer und verschmutzen rund 400 Kilometer Küste. Zehntausende Seevögel verendeten qualvoll, nach Schätzungen von Tierschützern waren es sogar mehrere Hunderttausend.

Vor einem Berufungsgericht waren Total, die italienische Schiffsklassifikationsgesellschaft Rina sowie der Schiffseigner und der Schiffsmanager 2010 zu Schadenersatzleistungen und Strafzahlungen in Höhe von mehr als 200 Millionen Euro verurteilt worden.

Fahrlässigkeit

Die Richter warfen den Beteiligten Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Tanker vor. Nach Expertengutachten war die innere Struktur des mehr als 20 Jahre alten Schiffes von Rost zerfressen. Dem schweren Sturm am 12. September 1999 hielt es deswegen nicht Stand.

Für die Geschädigten hat das Urteil vor allem eine symbolische Bedeutung. Der Ölkonzern Total, der die „Erika“ gechartert hatte, sicherte bereits vor Monaten zu, die gezahlte Schadensersatzsumme von 171 Millionen Euro nicht zurückzufordern. Auch die 200 Millionen Euro für die Küstenreinigung sollen nicht infrage gestellt werden. Dem Unternehmen ging es nach eigenen Angaben nur darum, die Rechtslage zu klären.