Geklagt haben 24 Menschen aus Eritrea und Somalia, die 2009 auf hoher See südlich der italienischen Insel Lampedusa von der italienischen Küstenwache aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht wurden.
Italien habe mit der Rückführungsaktion diese Menschen der Gefahr unmenschlicher Behandlung in Libyen ausgesetzt, heißt es in dem EGMR-Urteil vom Donnerstag in Straßburg. Die italienische Regierung muss den 22 überlebenden Flüchtlingen insgesamt 330.000 Euro Entschädigung zahlen.
„Richtungsweisendes Urteil“
Italien hatte 2008 mit dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi ein gemeinsames Vorgehen vereinbart, um gegen die „Flüchtlingsströme“ nach Italien anzukämpfen. Man werde die europäische Dimension dieser Entscheidung sehr sorgfältig beachten, sagte der italienische Minister für Integration und Zusammenarbeit, Andrea Riccardi in einer ersten Stellungnahme.
Der Gerichtshof habe den Schutz von Flüchtlingen auf hoher See entscheidend gestärkt, sagte die Asylrechtsexpertin bei Amnesty International, Franziska Vilmar. „Amnesty International fordert die EU-Mitgliedsstaaten nach diesem Urteil auf, Schutzbedürftigen endlich sicheren Zugang nach Europa und Recht auf Asyl zu gewähren“, sagte sie. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bezeichnete die Entscheidung der Straßburger Richter als „richtungsweisend für den Schutz von Flüchtlingen auf Hoher See“.
14 der Beschwerdeführer haben in Libyen vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) einen Status als Flüchtling erhalten. Durch die Wirren der Revolution ist der Kontakt zu ihnen jedoch abgebrochen. Verbindung haben die Anwälte gegenwärtig zu sechs der Kläger. Vier von ihnen leben in Benin, Malta und der Schweiz, einer in einem Flüchtlingslager in Tunesien und ein weiterer wurde in Italien als Flüchtling anerkannt.
De Maart

Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können