Die EU-Kommission teilte am Mittwoch in Brüssel mit, dass die Hilfen aus Steuergeldern „für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar waren“.
Der Käufer der weltbekannten Rennstrecke in der Eifel, der Automobilzulieferer Capricorn, müsse jedoch nicht für die Rückzahlung der unvereinbaren Beihilfen haften.
De Maart

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