Das Europaparlament verabschiedete am Donnerstag eine Verordnung, die Obergrenzen für die gegenseitige Gebührenabrechnung zwischen europäischen Mobilfunkunternehmen festlegt. Damit steht der Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 15. Juni nichts mehr im Weg.
Ab diesem Tag können Verbraucher EU-weit ohne zusätzliche Gebühren mit ihrem Handy telefonieren, SMS versenden oder im Internet surfen. Die Neuregelung enthält allerdings eine Missbrauchsklausel. Sie soll verhindern, dass etwa ein in Luxemburg lebender Verbraucher einen Handyvertrag in einem anderen Land abschließt, wo die Gebühren deutlich billiger sind. Die Aufhebung der Roaming-Gebühren ist das Ende eines langwierigen Prozesses.
Seit 2007 sind die erlaubten Aufschläge für Telefonie, SMS-Versand und Datennutzung im EU-Ausland bereits um 90 Prozent gefallen.
De Maart

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