Eine Luxemburger katholische Kirche oder 285 verschiedene?

Eine Luxemburger katholische Kirche oder 285 verschiedene?
(Tageblatt-Archiv/Tania Feller)

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Läuft alles nach Plan und dem Willen dieser Regierung, gibt es 2017 keine Kirchenfabriken mehr. Bis dahin wird wohl noch viel und heftig diskutiert und gestritten.

Während der Generalvikar des Erzbistums, Leo Wagner, am 5. August zu Sachlichkeit aufrief (Link), kam das sog. Syndikat der Kirchenfabriken (SYFEL) am gleichen Wochenende dieser Aufforderung schon mal nicht nach (Link), und tut dies auch nicht in seiner rezentesten Stellungname vom 18. August.

Neben der weiterhin sehr unnachgiebigen und unversöhnlichen Rhetorik fällt immer noch auf, dass es eine Luxemburger katholische Kirche nicht zu geben scheint. Sondern 285 verschiedene, nämlich die 285 Kirchenfabriken. Der interne Streit – Machtkampf? – schwelt also weiter, das SYFEL rät „allen Kirchenräten (…) sich weder vom Innenministerium noch von den Gemeinden, noch vom Ordinariat unter Druck setzen zu lassen.“ Etwas weiter heißt es, „weder das Innenministerium noch das Erzbistum, kann Sie zwingen, gegen das noch gültige Dekret zu handeln bzw. in vorauseilendem Gehorsam einem Gesetzesentwurf zu entsprechen, das keinerlei Gültigkeit hat.“ Das SYFEL spricht auch weiter von „Enteignung“, während der Generalvikar auf seiner Pressekonferenz vom 5. August den einen zentralen Fonds als „Fusion der Kirchenfabriken“ bezeichnete.

Syvicol-Stellungnahme

Das Gemeindesyndikat Syvicol wird derweil die Textvorlage des Gesetzentwurf noch im Detail analysieren, nahm in einer ersten Stellungnahme (19. August) aber bereits die Tatsache aufs Korn, dass man nun Entscheidungen treffen solle, ehe das Gesetz überhaupt rechtmäßig in Kraft sei (was auch vom SYFEL beanstandet wird). U.a. heißt es, die Regierung hätte zuerst das Gesetz machen sollen, dann erst hätten die Verhandlungen Kirche-Kirchenfabriken-Gemeinden beginnen sollen.

Tatsache ist aber wohl, dass der Widerstand darauf hinausläuft, dass überhaupt Verhandlungen geführt werden, d.h. dass man auf die Suche nach notariellen Besitzurkunden geht, und dass die Gemeinden mit den Kirchenfabriken gemeinsam, im Konsens, versuchen zu Lösungen für alle möglichen Besitzverhältnissen zu kommen.

Der Zeitplan …

Dieser Klärungsvorschlag im Konsens, frei und ohne gesetzliche „Zwänge“, steht explizit in der am 26. Januar 2015 unterschriebenen Konvention von Staat und katholischer Kirche (ebenso übrigens wie das Stichdatum 1. Januar 2017 zum Inkrafttreten des Gesetzes). Laut Innenminister Dan Kersch (parlamentarische Frage vom Juli 2015) gab es im März 2015 vier Info-Versammlungen zusammen mit dem Syvicol, auf die am 24. April 2015 ein Rundschreiben mit Erklärungen folgte (Link).

Die Rahmenbedingungen und der Zeitplan waren demnach bekannt, nur wurde scheinbar nicht (genügend) von der Möglichkeit, proaktiv und pragmatisch zu handeln, profitiert. Von allen Akteuren. Dabei sind „vorhandene Besitznachweise (…) durchaus begrüßenswert“, schreibt das SYFEL nun am 18. August, und „Nachforschungen (…) wärmstens zu empfehlen“!