Das bekräftigte Jacques Maas, Mitglied des Koordinierungsbüros der nationalen Lehrerkomitees, im Gespräch mit Tageblatt.lu. „Im Urteil geht es in der Tat um die Form, da es beim Verwaltungsgericht Usus ist, in der Reihenfolge der Argumente vorzugehen. Bis zum ’sur le fond‘ kam die Kammer also gar nicht. Denn von der Form her wurde festgestellt, dass ein großherzogliches Reglement so nicht genommen werden kann, unter Missachtung der Instanzen und ohne dass Staatsrat und Berufskammer konsultiert wurden. Es ist auch nicht das erste Mal, dass Claude Meisch so vorgeht, und deshalb ist auch bereits eine weitere Prozedur unsererseits gegen ein anderes großherzogliches Reglement in die Wege geleitet worden“, erklärt Jacques Maas. Auch das neue großherzogliche Reglement, das nun vom Ministerium ins Spiel gebracht wurde (Link), werde man genau unter die Lupe nehmen und deswegen kommenden Monat eine Generalversammlung einberufen.
Lehrerkomitee
Die Lehrerkomitees sind per Gesetz vorgesehen: In jedem Gymnasium gibt es ein „comité des professeurs“, das die Lehrerschaft dieses Gebäudes gegenüber der Direktion, dem Minister, dem Schülerkomitee sowie gegenüber dem Elternkomitee repräsentiert.
Das Lehrerkomitee ist eine Art „Betriebsdelegation“, wobei die Belange, in denen es laut Gesetz eine Rolle spielen soll, eher schulischer und bildungstechnischer Natur sind denn „gewerkschaftlicher“ Natur. clc
Über dieses Reglement, das am 16. September 2016 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, seien darüber hinaus die Betroffenen – Lehrerschaft, Direktionen – nicht informiert worden, fügt Maas an. Und kritisiert weiter: „Im gleichen Dossier ist es bereits das dritte großherzogliche Reglement in einem Jahr. Das ist undurchsichtig, sorgt für Unsicherheit in der Verwaltung und für Unfrieden bei den betroffenen Professoren.“ Dabei sei ein großherzogliches Reglement ein wichtiger, gesetzlich geregelter Akt, man könne doch nicht einfach alle paar Monate ein neues erlassen: „Das sorgt für rechtliche und verwaltungstechnische Unsicherheit, die Anwendungspraxis wird in Frage gestellt“, so Jacques Maas.
Auch Kritik an Gewerkschaften erneuert
Nach Meinung des DNE-Vertreters würde das Vorgehen des Ministers demnach einen Missbrauch der Verwaltungspraxis darstellen sowie eine Missachtung der Justiz. Deshalb sei man froh, dass das Verwaltungsgericht mit diesem Urteil rechtsstaatliche Prinzipien gestärkt habe.
Die Pressemitteilung des DNE vom Dienstagabend hatte ebenfalls geharnischte Kritik an Gewerkschaftsvertretern enthalten, welche als „Intersyndicale“ im Sommer 2015 zu einer Einigung mit dem Bildungsminister gekommen waren (Link), aufgrund derer das besagte großherzogliche Reglement erlassen wurde. Auch an dieser Kritik hält Jacques Maas fest: „Wenn Gewerkschaftsvertreter quasi zum ‚Sprachrohr‘ des Ministers werden, ist das schon etwas komisch.“
De Maart
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