Das Land zu planen, ist ein langwieriges Geschäft

Das Land zu planen, ist ein langwieriges Geschäft
(Tageblatt-Archiv)

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Landesplanung ist nicht einfach, auch wenn es sich wie im Fall von Luxemburg um ein ziemlich kleines Territorium handelt. Neben der landesplanerischen Tätigkeit an sich muss man auch prozedurale und politische Hürden in Betracht ziehen.

Ein erstes Landesplanungsgesetz in Luxemburg gab es 1974. Dieses wurde 1999 überarbeitet. 2003 verabschiedete die damals amtierende Regierung das sog. Integrative Verkehrs- und Landesentwicklungskonzept (IVL). Denn angesichts schnell steigender Bevölkerungszahlen und stetigen Wachstums war klar, dass in dieser Frage etwas Dampf gemacht werden musste.

Der Elan kam dann aber gehörig ins Stocken. Seit 2004 wurde an sektoriellen Leitplänen gearbeitet. Im März 2010 deponierte der damalige Nachhaltigkeitsminister Claude Wiseler ein neues Landesplanungsgesetz, das im Juli 2013 verabschiedet wurde. Die Leitpläne hatten zu dem Moment das Licht der Öffentlichkeit noch immer nicht erblickt.

Neue Regierung, neuer Elan … neue Probleme

Dann kam nach den bekannten Ereignissen eine neue Regierung ans Ruder, und neuer Elan ins landesplanerische Vorgehen. Die Leitpläne kamen, so wie sie vom neuen Nachhaltigkeitsminister François Bausch vorgefunden wurden, in die Prozedur, was sich zusammen mit einer Detailüberarbeitung des Gesetzes von 2013 als juristischer Fehlgriff erwies. Der Staatsrat, in seiner Rolle, die er im Zusammenspiel der Institutionen innehat, hatte auf die Probleme aufmerksam gemacht. Quintessenz: Die Leitpläne sollten in Ruhe überarbeitet werden und nicht mehr in die öffentliche Prozedur kommen, ehe nicht in puncto Gesetz alles in trockenen Tüchern sei.

Hier war es 2016 die Entscheidung, das Landesplanungsgesetz komplett neu zu überarbeiten, um auf Nummer sicher zu gehen. Dieser neue Textentwurf wurde im September 2016 deponiert. Die vier sektoriellen Leitpläne sind mittlerweile fertig überarbeitet, müssen aber das Ende der gesetzgeberischen Prozedur abwarten. Die sich diese Woche wohl erneut verzögerte, da das Gutachten des Staatsrats zum Gesetzentwurf einige fundamentale Probleme aufwarf, die nun „behoben“ werden müssen.

Am Mittwoch gab es diesbezüglich eine Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums. Die wesentliche Beanstandung des Staatsrats sei die, dass der gesetzliche Rahmen nicht ausreichend bzw. nicht klar genug sei. Sinngemäß heißt es dann, dass die geäußerten Kritiken wenig überraschend seien, da die Materie Landesplanung hoch komplex sei … U.a. da sie viele fundamentale Prinzipien wie beispielsweise das Eigentumsrecht tangiere – das in Luxemburg quasi sakrosankt ist, wie nicht zuletzt die rezente Debatte um die Möglichkeit von Enteignungen im Bereich der Wohnungsbaupolitik bewies (lesen Sie hier einen unserer Leitartikel zum Thema).

Verfassungsrechtliche Grenzen ausgelotet

Der Gesetzestext habe daher wissentlich verfassungsrechtliche Grenzen ausgelotet, um das Land auf große Herausforderungen vorzubereiten, als da wären: „Das Schaffen von erschwinglichem Wohnraum, die Reduzierung der Mobilitätsprobleme, die wirtschaftliche Diversifizierung, der Schutz der Landschaften, der natürlichen Ressourcen und des kulturellen ‚patrimoine‘, das Erhalten von klimatischen und landwirtschaftlichen Funktionen etc.“ Zusammengefasst sei die große Herausforderung des Landes die, „die Lebensqualität zu erhalten in einem Umfeld sozio-ökonomischen sowie demografischen Wachstums, auf einer begrenzten Fläche von 2.586 Quadratkilometern und mit erschöpfbaren Ressourcen“.

Die Mitteilung schließt mit dem Hinweis, dass Minister François Bausch die Überarbeitung des Textes schnell voranbringen wolle, damit die zuständige parlamentarische Kommission noch vor Ende des Monats die Arbeit an der neuen Version aufnehmen könne. Der geänderte Text solle auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode gestimmt werden können.