François Biltgen sagte am Montag, dass nicht alle Konkurse verhindert werden könnten, aber einige. Dafür sei es aber wichtig im Vorfeld zu erkennen, welche Unternehmen Schwierigkeiten haben. Ein Warnsystem (clignotants) solle aufgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird dem Sekretariat des Konjunkturkomitees eine wichtige Rolle zukommen. Hier sollen alle Informationen über die Insolvenzen zusammenlaufen. Die Zusammenarbeit des Sekretariats mit dem Bewertungsausschuss für Unternehmen, der nützliche Informationen von der Steuerbehörde und den Sozialversicherungen erhält, soll für ein klareres Bild bei den Konkursen sorgen, so Biltgen.
Händler, die trotz gewissenhaftem Handelns in Geldnot geraten, sollen eine „zweite Chance“ erhalten, erklärte Biltgen am Montag. So soll der Geschäftsmann nach dem Abschluss des Konkursverfahrens oder einer Reorganisation nicht mehr das Debitsaldo zahlen müssen.
Strafrechtliche Verfolgung
Parallel soll der Kampf gegen die sogenannten „betrügerischen Bankrotte“ verstärkt werden. Die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die verdächtigt werden, Konkurs angemeldet haben „um Geld zu machen“ soll vereinfacht werden, betonte Biltgen. So soll zum Beispiel die obligatorische Beweisaufnahme durch einen Untersuchungsrichter wegfallen.
Unternehmen ohne Passiva sollen ohne Konkursverfahren aufgelöst werden können. Der Gesetzentwurf, welcher der Justizminister demnächst zur Abstimmung im Parlament vorlegen will, sieht schließlich auch einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor. So soll das Arbeitsamt ADEM im Falle einer Insolvenz, Vorauszahlungen vornehmen können. Dies sei jedoch nicht neu, sondern gehe auf ein bereits bestehendes Gesetz zurück, betonte Biltgen. Der neue Bankrott-Entwurf habe bislang eine positive Resonanz erhalten und könnte in den nächsten sechs Monaten durchgesetzt werden, so Biltgen.
Seit 2010 stieg die Anzahl von Unternehmen, die Konkurs angemeldet haben stark an. 2010 gab es 918 Konkursverfahren, 2011 978, 2012 1021. Bei 30 Prozent der Verfahren waren keine Arbeitnehmer betroffen, bei 40 Prozent nur ein einziger Angesteller, bei 20 Prozent 2 bis 5 Arbeitnehmer und bei 10 Prozent mehr als 5. Etwa 2000 Angestellte werden jährlich durch den „Fonds pour l’emploi“ im Zusammenhang mit Konkursverfahren entschädigt. Vor allem betroffen ist der Bausektor, der Großhandel sowie die Horesca.
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