Blick über den Tellerrand

Blick über den Tellerrand
(dpa/Symbolbild)

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LUXEMBURG - Geheimdienste arbeiten in einer juristischen Grauzone. Eine Kontrolle der Dienste scheint nicht möglich. Luxemburg arbeitet an einer SREL-Reform. Wie wird bei unseren Nachbarn kontrolliert?

Das Parlament stellt die Kontrollkommission zur Überwachung des Geheimdienstes neu auf. Mitglieder des Gremiums sind nunmehr nicht nur die Fraktionsvorsitzenden. Jede Partei nennt ihrer Vertreter ins Kontrollgremium. Teilnahmeberechtigt sind jedoch nur Vertreter von Fraktionen oder technischen Gruppen. Das sind derzeit nur CSV, DP, LSAP und „déi gréng“. Einen Vertreter dürfen ADR und déi Lénk nicht entsenden, es sei denn sie bilden eine technische Gruppe. Diese Änderung war notwendig geworden, nachdem CSV-Fraktionschef Jean-Claude Juncker sich geweigert hatte, dem Kontrollausschuss anzugehören.

Diese Minireform ist nur der Anfang einer größeren Umänderung der Gesetzgebung über den Geheimdienst und dessen parlamentarische Kontrolle. In wenigen Wochen bereits soll eine diesbezügliche Gesetzesvorlage deponiert werden. Sie wird unter anderem die Schlussfolgerungen berücksichtigen, die der parlamentarische Unterschussausschuss Geheimdienst im Zuge der Aufklärung der SREL-Anomalien der vergangenen Jahrzehnte gezogen hatte.

Doch wie sieht die Kontrolle der Nachrichtendienste eigentlich bei unseren Nachbarn aus? Wir haben über die Grenzen geschaut.

In Deutschland ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) für die Kontrolle der einzelnen Nachrichtendienste zuständig. Es überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Laut dem Kontrollgremiumgesetz ist die Regierung verpflichtet, das PKGr umfassend über die Arbeit der Nachrichtendienste zu unterrichten. Die Mitglieder werden aus den Reihen des Bundestags gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bekommt.

Kontrolle

In Frankreich wird dies lockerer gehandhabt. Eine parlamentarische Kontrolle gibt es nicht. Man setzt auf Eigenkontrolle. Lediglich für die Telefonüberwachung gibt es die „Commission Nationale de Controle des Interceptions de Securité“ (CNCIS). In ihr gibt es drei Untergruppen für Telefon- und Fernmeldekontrolle, Koordinierung der Dienste sowie Gegenspionage.

In Belgien sorgt ein unabhängiger Kontrollausschuss (Comité permanent de contrôle des services de renseignements et sécurité) für die Überwachung der beiden Geheimdienste. Seit 1998 gibt es hier klare Definitionen für die Auskunft der Dienste gegenüber dem Ausschuss. Die nichtparlamentarische Mitglieder werden alle sechs Jahre vom Senat. Ihnen steht ein eigener Mitarbeiterstab zur Verfügung.

Viel Macht

Die Niederlande haben den ältesten und stärksten Geheimdienst-Kontrollausschuss. Er existiert dort bereits seit 1952. Die Nachrichtendienste müssen seit 1967 öffentlich zugängliche Jahresberichte liefern und detailliert auf Fragen der Mitglieder des Ausschusses Antworten. Die Kontrollinstanz verfügt sogar über eine eigene Forschungsabteilung zur Aufarbeitung der Geschichte der niederländischen Geheimdienste. Die Mitglieder dürfen Zeugen unter Eid vernehmen und unangekündigte Inspektionen durchführen.

In Österreich werden die Nachrichtendienste von Polizei (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) und Bundesheer (Abwehramt und Heeresnachrichtendienst) von zwei ständigen Unterausschüssen des Nationalrats kontrolliert. Jedem Unterausschuss muss laut Web-Seite des österreichischen Parlaments mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Partei angehören.